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Köln

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Maximalbeitrag KK plus Minijob

Neues Thema
Maximalbeitrag KK plus Minijob
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JoKo28
Vor 3 Wochen
Liebe Kollegen,
Ein etwas spezieller Fall, in der Hoffnung hier hatte das schonmal jemand.
Ich zahle in die GKV den Maximalbeitrag. Zusätzlich habe ich einen Minijob und mein AG zahlt in die Knappschaft. In der Summe beider Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze. Meine KK verweigert eine Beitragsreduktion und die Knappschaft eine Aussetzung. Ich kann die zuviel gezahlten Beiträge wahrscheinlich über die Steuererklärung zurückholen. Sicher weiß das aber keiner.
Wäre ich in der PKV, bin ich in der Knappschaft befreit. Hatte hier jemand diese Konstellation schonmal?
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Liebe Kollegen, Ein etwas spezieller Fall, in der Hoffnung hier hatte das schonmal jemand. Ich zahle in die GKV den Maximalbeitrag. Zusätzlich habe ich einen Minijob und mein AG zahlt in die Knappschaft. In der Summe beider Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze. Meine KK verweigert eine Beitragsreduktion und die Knappschaft eine Aussetzung. Ich kann die zuviel gezahlten Beiträge wahrscheinlich über die Steuererklärung zurückholen. Sicher weiß das aber keiner. Wäre ich in der PKV, bin ich in der Knappschaft befreit. Hatte hier jemand diese Konstellation schonmal?
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JoKo28 schrieb:

Liebe Kollegen,
Ein etwas spezieller Fall, in der Hoffnung hier hatte das schonmal jemand.
Ich zahle in die GKV den Maximalbeitrag. Zusätzlich habe ich einen Minijob und mein AG zahlt in die Knappschaft. In der Summe beider Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze. Meine KK verweigert eine Beitragsreduktion und die Knappschaft eine Aussetzung. Ich kann die zuviel gezahlten Beiträge wahrscheinlich über die Steuererklärung zurückholen. Sicher weiß das aber keiner.
Wäre ich in der PKV, bin ich in der Knappschaft befreit. Hatte hier jemand diese Konstellation schonmal?

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von Anne
Vor 3 Wochen
Dein AG zahlt eine Pauschale für dich... Du hast aber keine Vorteile dadurch. Du hast im Minijob keine eigene Beiträge gezahlt.

Wieso sollte etwas bei der Steuererklärung zurück geholt werden können, wenn du keine eigene Beiträge entrichtet hast?

Wenn aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, ist eigentlich die KK dafür zuständig, nicht das Finanzamt.
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Dein AG zahlt eine Pauschale für dich... Du hast aber keine Vorteile dadurch. Du hast im Minijob keine eigene Beiträge gezahlt. Wieso sollte etwas bei der Steuererklärung zurück geholt werden können, wenn du keine eigene Beiträge entrichtet hast? Wenn aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, ist eigentlich die KK dafür zuständig, nicht das Finanzamt.
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JoKo28
Vor 3 Wochen
Vielen Dank, aber das weiß ich alles. Deshalb suche ich jemanden, der diese Konstellation schonmal hatte.
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Vielen Dank, aber das weiß ich alles. Deshalb suche ich jemanden, der diese Konstellation schonmal hatte.
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JoKo28 schrieb:

Vielen Dank, aber das weiß ich alles. Deshalb suche ich jemanden, der diese Konstellation schonmal hatte.

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massu
Vor 2 Wochen
@JoKo28 was willst du denn überhaupt zurück bekommen? Beim Mini-Job hast DU Brutto = Netto. Die 30% zählt der AG in die Knappschaft. Du zahlst Null Sozialleistungen im Minijob.

Du bist im Hauptjob freiwillig GKV versichert? Dann gilt auch das Gleiche. Denn beim Mini-Job werden die Sozialleistungen vom AG bezahlt.
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• Leni C.
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[mention]JoKo28[/mention] was willst du denn überhaupt zurück bekommen? Beim Mini-Job hast DU Brutto = Netto. Die 30% zählt der AG in die Knappschaft. Du zahlst Null Sozialleistungen im Minijob. Du bist im Hauptjob freiwillig GKV versichert? Dann gilt auch das Gleiche. Denn beim Mini-Job werden die Sozialleistungen vom AG bezahlt.
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massu schrieb:

@JoKo28 was willst du denn überhaupt zurück bekommen? Beim Mini-Job hast DU Brutto = Netto. Die 30% zählt der AG in die Knappschaft. Du zahlst Null Sozialleistungen im Minijob.

Du bist im Hauptjob freiwillig GKV versichert? Dann gilt auch das Gleiche. Denn beim Mini-Job werden die Sozialleistungen vom AG bezahlt.

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JoKo28
Vor 2 Wochen
@massu in der Summe bin ich über der BBG. Der Maximalbetrag wird ja bei den meisten von AN und AG bezahlt. Ohne die AG Abgabe im Minijob würde ich natürlich mehr verdienen.
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[mention]massu[/mention] in der Summe bin ich über der BBG. Der Maximalbetrag wird ja bei den meisten von AN und AG bezahlt. Ohne die AG Abgabe im Minijob würde ich natürlich mehr verdienen.
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JoKo28 schrieb:

@massu in der Summe bin ich über der BBG. Der Maximalbetrag wird ja bei den meisten von AN und AG bezahlt. Ohne die AG Abgabe im Minijob würde ich natürlich mehr verdienen.

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von Anne
Vor 2 Wochen
@JoKo28 nein.... Der AG zahlt die Abgaben on top.... Also obendrauf.

Oder zahlt er dir weniger Stundenlohn als er den anderen zahlen würde?
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[mention]JoKo28[/mention] nein.... Der AG zahlt die Abgaben on top.... Also obendrauf. Oder zahlt er dir weniger Stundenlohn als er den anderen zahlen würde?
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von Anne schrieb:

@JoKo28 nein.... Der AG zahlt die Abgaben on top.... Also obendrauf.

Oder zahlt er dir weniger Stundenlohn als er den anderen zahlen würde?

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asima
Vor 2 Wochen
@JoKo28 Musst du denn den Minijob bei deiner Kasse wirklich angeben? Macht ja eigentlich keinen Sinn… STB fragen!
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[mention]JoKo28[/mention] Musst du denn den Minijob bei deiner Kasse wirklich angeben? Macht ja eigentlich keinen Sinn… STB fragen!
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asima schrieb:

@JoKo28 Musst du denn den Minijob bei deiner Kasse wirklich angeben? Macht ja eigentlich keinen Sinn… STB fragen!

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massu
Vor 2 Wochen
@JoKo28 du hast da ein Denkfehler. Dein Stundenlohn im Mini-Job ist Brutto = Netto. Die Sozialleistungen zahlt zu 100% der AG on top. Das ist kein Gehalt was dir am Ende abgezogen wird. Du wirst für 20€ die Stunde angestellt, dann bekommst du auch die ganzen 20€ ausbezahlt. Und der AG zahlt die Sozialleistungen on top.

So gesehen kostet mir ein Minijobber mehr, als ein Teilzeit-MA, weil hier die Sozialleistungen (30%) zu 100% von mir bezahlt werden, und nicht wie bei einem Teilzeit-MA jeder zur Hälfte.
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• asima
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• von Anne
[mention]JoKo28[/mention] du hast da ein Denkfehler. Dein Stundenlohn im Mini-Job ist Brutto = Netto. Die Sozialleistungen zahlt zu 100% der AG on top. Das ist kein Gehalt was dir am Ende abgezogen wird. Du wirst für 20€ die Stunde angestellt, dann bekommst du auch die ganzen 20€ ausbezahlt. Und der AG zahlt die Sozialleistungen on top. So gesehen kostet mir ein Minijobber mehr, als ein Teilzeit-MA, weil hier die Sozialleistungen (30%) zu 100% von mir bezahlt werden, und nicht wie bei einem Teilzeit-MA jeder zur Hälfte.
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massu schrieb:

@JoKo28 du hast da ein Denkfehler. Dein Stundenlohn im Mini-Job ist Brutto = Netto. Die Sozialleistungen zahlt zu 100% der AG on top. Das ist kein Gehalt was dir am Ende abgezogen wird. Du wirst für 20€ die Stunde angestellt, dann bekommst du auch die ganzen 20€ ausbezahlt. Und der AG zahlt die Sozialleistungen on top.

So gesehen kostet mir ein Minijobber mehr, als ein Teilzeit-MA, weil hier die Sozialleistungen (30%) zu 100% von mir bezahlt werden, und nicht wie bei einem Teilzeit-MA jeder zur Hälfte.

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JoKo28
Vor 2 Wochen
@von Anne
Doch. In der Summe bin ich über der BBG. Wäre ich privat versichert, müsste der AG im Minijob auch keine Beiträge in die Knappschaft zahlen.
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• kinzi
[mention]von Anne[/mention] Doch. In der Summe bin ich über der BBG. Wäre ich privat versichert, müsste der AG im Minijob auch keine Beiträge in die Knappschaft zahlen.
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JoKo28 schrieb:

@von Anne
Doch. In der Summe bin ich über der BBG. Wäre ich privat versichert, müsste der AG im Minijob auch keine Beiträge in die Knappschaft zahlen.

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JoKo28
Vor 2 Wochen
@massu Ich zahle schon den Maximalbeitrag aus der Selbstständigkeit. BBG. Und im Minijob nochmals Abgabe. In der Summe also über BBG.
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[mention]massu[/mention] Ich zahle schon den Maximalbeitrag aus der Selbstständigkeit. BBG. Und im Minijob nochmals Abgabe. In der Summe also über BBG.
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JoKo28 schrieb:

@massu Ich zahle schon den Maximalbeitrag aus der Selbstständigkeit. BBG. Und im Minijob nochmals Abgabe. In der Summe also über BBG.

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mimikri
Vor 2 Wochen
@JoKo28 nein, DU zahlst im Minijob keine Abgabe. Wenn, dann nur freiwillig in die Rente, aber nicht an die Krankenkasse.
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[mention]JoKo28[/mention] nein, DU zahlst im Minijob keine Abgabe. Wenn, dann nur freiwillig in die Rente, aber nicht an die Krankenkasse.
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mimikri schrieb:

@JoKo28 nein, DU zahlst im Minijob keine Abgabe. Wenn, dann nur freiwillig in die Rente, aber nicht an die Krankenkasse.

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JoKo28
Vor 2 Wochen
@mimikri Mein AG zahlt an die Knappschaft. Müsste er dies nicht, wäre mein Gehalt höher. Deshalb zahle ich es.
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[mention]mimikri[/mention] Mein AG zahlt an die Knappschaft. Müsste er dies nicht, wäre mein Gehalt höher. Deshalb zahle ich es.
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JoKo28 schrieb:

@mimikri Mein AG zahlt an die Knappschaft. Müsste er dies nicht, wäre mein Gehalt höher. Deshalb zahle ich es.

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von Anne schrieb:

Dein AG zahlt eine Pauschale für dich... Du hast aber keine Vorteile dadurch. Du hast im Minijob keine eigene Beiträge gezahlt.

Wieso sollte etwas bei der Steuererklärung zurück geholt werden können, wenn du keine eigene Beiträge entrichtet hast?

Wenn aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, ist eigentlich die KK dafür zuständig, nicht das Finanzamt.

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die neue
Vor 2 Wochen
@JoKo28 Wenn Du mit Deinen eigenen Beiträgen über den BBG kommen möchtest, dann lass Deinen Minijob in eine Midijob umwechseln, dann zahlst Du auch Beiträge in die GKV und dann bist Du über der Grenze.
Als Minijobber klappt das nicht, da wie @mimikri und @massu bereits sagten, DIR keinerlei Beiträge Deines Minijobs an die GKV abgezogen werden. DU zahlst über Deinen Minijob genau 0,00 € an die GKV
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• JürgenK
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[mention]JoKo28[/mention] Wenn Du mit Deinen eigenen Beiträgen über den BBG kommen möchtest, dann lass Deinen Minijob in eine Midijob umwechseln, dann zahlst [b]Du[/b] auch Beiträge in die GKV und dann bist [b]Du[/b] über der Grenze. Als Minijobber klappt das nicht, da wie [mention]mimikri[/mention] und [mention]massu[/mention] bereits sagten, [b]DIR keinerlei[/b] Beiträge Deines Minijobs an die GKV abgezogen werden. [b]DU [/b]zahlst über Deinen Minijob genau 0,00 € an die GKV
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JoKo28
Vor 2 Wochen
Ich zahle als Selbständiger den Maximalbeitrag. Im Minijob zahlt mein AG. Zusammen über BBG. Müsste mein AG nicht zahlen, wäre mein Gehalt im Minijob höher. Deshalb zahlt es immer der AN natürlich.
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Ich zahle als Selbständiger den Maximalbeitrag. Im Minijob zahlt mein AG. Zusammen über BBG. Müsste mein AG nicht zahlen, wäre mein Gehalt im Minijob höher. Deshalb zahlt es immer der AN natürlich.
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JoKo28 schrieb:

Ich zahle als Selbständiger den Maximalbeitrag. Im Minijob zahlt mein AG. Zusammen über BBG. Müsste mein AG nicht zahlen, wäre mein Gehalt im Minijob höher. Deshalb zahlt es immer der AN natürlich.

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die neue
Vor 2 Wochen
@JoKo28 joy für mich eine "Pipi-Langstrumpf-Ansicht"
Wie gesagt, mach einen Midijob daraus, dann zahlst Du auch in die GKV ein und bist über der Grenze
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• mimikri
[mention]JoKo28[/mention] [emoji]joy[/emoji] für mich eine "Pipi-Langstrumpf-Ansicht" Wie gesagt, mach einen Midijob daraus, dann zahlst [b]Du[/b] auch in die GKV ein und bist über der Grenze
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die neue schrieb:

@JoKo28 joy für mich eine "Pipi-Langstrumpf-Ansicht"
Wie gesagt, mach einen Midijob daraus, dann zahlst Du auch in die GKV ein und bist über der Grenze

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JoKo28
Vor 2 Wochen
@die neue
Ich glaube das ist ne gute Idee. Vielen Dank.
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[mention]die neue[/mention] Ich glaube das ist ne gute Idee. Vielen Dank.
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JoKo28 schrieb:

@die neue
Ich glaube das ist ne gute Idee. Vielen Dank.

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Schippi
Vor 2 Wochen
@JoKo28 wieso wäre dein Gehalt höher!mein Minijobber bekommt seinen Stundenlohn egal was ich einzahle!und solche Fragen gehören an den StB!
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• von Anne
[mention]JoKo28[/mention] wieso wäre dein Gehalt höher!mein Minijobber bekommt seinen Stundenlohn egal was ich einzahle!und solche Fragen gehören an den StB!
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Schippi schrieb:

@JoKo28 wieso wäre dein Gehalt höher!mein Minijobber bekommt seinen Stundenlohn egal was ich einzahle!und solche Fragen gehören an den StB!

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JoKo28
Vor 2 Wochen
@Schippi
Das sehe ich anders. Ich suche hier jemanden mit dieser Erfahrung. Wenn mein AG keine Abgaben an die Knappschaft zahlt, kann er mir mehr zahlen. Finde ich schlüssig und naheliegend. Ob ers macht ist was anderes.
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[mention]Schippi[/mention] Das sehe ich anders. Ich suche hier jemanden mit dieser Erfahrung. Wenn mein AG keine Abgaben an die Knappschaft zahlt, kann er mir mehr zahlen. Finde ich schlüssig und naheliegend. Ob ers macht ist was anderes.
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JoKo28 schrieb:

@Schippi
Das sehe ich anders. Ich suche hier jemanden mit dieser Erfahrung. Wenn mein AG keine Abgaben an die Knappschaft zahlt, kann er mir mehr zahlen. Finde ich schlüssig und naheliegend. Ob ers macht ist was anderes.

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Inche
Vor 2 Wochen
@JoKo28 nein ohne Abgaben seitens des AGgeht es nicht.603€ ist das netto max mehr ist beim Minijob net drin
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[mention]JoKo28[/mention] nein ohne Abgaben seitens des AGgeht es nicht.603€ ist das netto max mehr ist beim Minijob net drin
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Inche schrieb:

@JoKo28 nein ohne Abgaben seitens des AGgeht es nicht.603€ ist das netto max mehr ist beim Minijob net drin

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Ladyfee
Vor 2 Wochen
@JoKo28 frag doch mal bei deiner KK oder Knapschaft nach.
Ich versteh aber auch deinen Grund nicht einen Minijob zu der Selbständigkeit zu machen.Wenn du für die Selbständigkeit den Höchstbetrag zahlst hast du doch gutes Einkommen.
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• asima
[mention]JoKo28[/mention] frag doch mal bei deiner KK oder Knapschaft nach. Ich versteh aber auch deinen Grund nicht einen Minijob zu der Selbständigkeit zu machen.Wenn du für die Selbständigkeit den Höchstbetrag zahlst hast du doch gutes Einkommen.
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Ladyfee schrieb:

@JoKo28 frag doch mal bei deiner KK oder Knapschaft nach.
Ich versteh aber auch deinen Grund nicht einen Minijob zu der Selbständigkeit zu machen.Wenn du für die Selbständigkeit den Höchstbetrag zahlst hast du doch gutes Einkommen.

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die neue
Vor 2 Wochen
@Ladyfee dafür kann es verschiedene Gründe geben, die hinterfrage ich nicht und sie gehen uns auch nichts an.
Ich zahle als Selbständige auch den Höchstsatz. Wenn ich aber die Buchhaltung, bzw. Vorsteuer-Anmeldung meines Mannes (Gewerbe) machen würde (er hasst den Bürokram!), würde ich dieses als Minijob machen. Wieso sollte ich das gratis machen?
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[mention]Ladyfee[/mention] dafür kann es verschiedene Gründe geben, die hinterfrage ich nicht und sie gehen uns auch nichts an. Ich zahle als Selbständige auch den Höchstsatz. Wenn ich aber die Buchhaltung, bzw. Vorsteuer-Anmeldung meines Mannes (Gewerbe) machen würde (er [b]hasst[/b] den Bürokram!), würde ich dieses als Minijob machen. Wieso sollte ich das gratis machen?
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die neue schrieb:

@Ladyfee dafür kann es verschiedene Gründe geben, die hinterfrage ich nicht und sie gehen uns auch nichts an.
Ich zahle als Selbständige auch den Höchstsatz. Wenn ich aber die Buchhaltung, bzw. Vorsteuer-Anmeldung meines Mannes (Gewerbe) machen würde (er hasst den Bürokram!), würde ich dieses als Minijob machen. Wieso sollte ich das gratis machen?

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JoKo28
Vor 2 Wochen
@Ladyfee
KK und Knappschaft habe ich schon gefragt. Meine Gründe spielen hier keine Rolle.
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[mention]Ladyfee[/mention] KK und Knappschaft habe ich schon gefragt. Meine Gründe spielen hier keine Rolle.
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JoKo28 schrieb:

@Ladyfee
KK und Knappschaft habe ich schon gefragt. Meine Gründe spielen hier keine Rolle.

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anika666
Vor 2 Wochen
@JoKo28 Mit welcher Begründung wärst du, wenn du privat versichert wärst, von der Knappschaft befreit? Das finde ich schon sehr kurios, da das ja eigentlich nichts mit dem Minijob zu tun hat.
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• asima
[mention]JoKo28[/mention] Mit welcher Begründung wärst du, wenn du privat versichert wärst, von der Knappschaft befreit? Das finde ich schon sehr kurios, da das ja eigentlich nichts mit dem Minijob zu tun hat.
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anika666 schrieb:

@JoKo28 Mit welcher Begründung wärst du, wenn du privat versichert wärst, von der Knappschaft befreit? Das finde ich schon sehr kurios, da das ja eigentlich nichts mit dem Minijob zu tun hat.

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JoKo28
Vor 2 Wochen
@anika666
Keine Ahnung. Es ist so geregelt. Habe einen Minijobber mit dieser Konstellation. Ich denke aufgrund der Tatsache, dass ein PP der gesetzlichen Regelung nicht unterliegt.
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[mention]anika666[/mention] Keine Ahnung. Es ist so geregelt. Habe einen Minijobber mit dieser Konstellation. Ich denke aufgrund der Tatsache, dass ein PP der gesetzlichen Regelung nicht unterliegt.
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JoKo28 schrieb:

@anika666
Keine Ahnung. Es ist so geregelt. Habe einen Minijobber mit dieser Konstellation. Ich denke aufgrund der Tatsache, dass ein PP der gesetzlichen Regelung nicht unterliegt.

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anika666
Vor 2 Wochen
@JoKo28 Hab’s gerade mal nachgelesen. Das ist ja eigentlich schon der Hammer, dass für einen Privatversicherten keine Pauschale für die GKV anfällt, obwohl es ein anderes Beschäftigungsverhältnis ist.
Eigentlich eine unglaubliche Ungleichbehandlung gegenüber freiwillig Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze. Jetzt kann ich deine Frage nachvollziehen. Falls du eine Möglichkeit findest, ob da eine Befreiung möglich ist, wäre ich dir für eine Rückmeldung dankbar!
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• asima
[mention]JoKo28[/mention] Hab’s gerade mal nachgelesen. Das ist ja eigentlich schon der Hammer, dass für einen Privatversicherten keine Pauschale für die GKV anfällt, obwohl es ein anderes Beschäftigungsverhältnis ist. Eigentlich eine unglaubliche Ungleichbehandlung gegenüber freiwillig Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze. Jetzt kann ich deine Frage nachvollziehen. Falls du eine Möglichkeit findest, ob da eine Befreiung möglich ist, wäre ich dir für eine Rückmeldung dankbar!
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anika666 schrieb:

@JoKo28 Hab’s gerade mal nachgelesen. Das ist ja eigentlich schon der Hammer, dass für einen Privatversicherten keine Pauschale für die GKV anfällt, obwohl es ein anderes Beschäftigungsverhältnis ist.
Eigentlich eine unglaubliche Ungleichbehandlung gegenüber freiwillig Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze. Jetzt kann ich deine Frage nachvollziehen. Falls du eine Möglichkeit findest, ob da eine Befreiung möglich ist, wäre ich dir für eine Rückmeldung dankbar!

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JoKo28
Vor 2 Wochen
@anika666
Eigentlich steht schon in meiner Frage alles drin.
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[mention]anika666[/mention] Eigentlich steht schon in meiner Frage alles drin.
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JoKo28 schrieb:

@anika666
Eigentlich steht schon in meiner Frage alles drin.

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die neue schrieb:

@JoKo28 Wenn Du mit Deinen eigenen Beiträgen über den BBG kommen möchtest, dann lass Deinen Minijob in eine Midijob umwechseln, dann zahlst Du auch Beiträge in die GKV und dann bist Du über der Grenze.
Als Minijobber klappt das nicht, da wie @mimikri und @massu bereits sagten, DIR keinerlei Beiträge Deines Minijobs an die GKV abgezogen werden. DU zahlst über Deinen Minijob genau 0,00 € an die GKV

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Leni C.
Vor 2 Wochen
Dann würde ich mal bei der Knappschaft nachfragen . Die müßten dir doch sagen können ob Abgaben seitens des AG fällig sind bei deiner Konstellation .
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Dann würde ich mal bei der Knappschaft nachfragen . Die müßten dir doch sagen können ob Abgaben seitens des AG fällig sind bei deiner Konstellation .
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JoKo28
Vor 2 Wochen
Das habe ich doch oben in meiner Frage alles schon geschrieben. Wird das nicht gelesen?
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Das habe ich doch oben in meiner Frage alles schon geschrieben. Wird das nicht gelesen?
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JoKo28 schrieb:

Das habe ich doch oben in meiner Frage alles schon geschrieben. Wird das nicht gelesen?

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pt ani
Vor 2 Wochen
@JoKo28 Huuuuh.. Für Dich mache ich mir dann lieber keine Gedanken mehr..
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[mention]JoKo28[/mention] Huuuuh.. Für Dich mache ich mir dann lieber keine Gedanken mehr..
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pt ani schrieb:

@JoKo28 Huuuuh.. Für Dich mache ich mir dann lieber keine Gedanken mehr..

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Leni C. schrieb:

Dann würde ich mal bei der Knappschaft nachfragen . Die müßten dir doch sagen können ob Abgaben seitens des AG fällig sind bei deiner Konstellation .



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