Ich suche Verstärkung für die
Behandlung von Senioren in einem
Seniorenheim in der Kölner
Innenstadt. Die Einrichtung wird
seit über 20 Jahren von
langjährigen Mitarbeiter betreut.
Behandelt werden neurologische,
orthopädisch/chirurgische
Krankheitsbilder, sowie
Erkrankungen aus dem Bereich der
Inneren Medizin und der Geriatrie.
Arbeitsangebot:
-unbefristete Stelle
-relative freie Zeiteinteilung
-Arbeitszeit 6 Std./Wo.
-6 Wochen Urlaub (ggf. angepasst an
die Urlaubszeit des Hauptar...
Behandlung von Senioren in einem
Seniorenheim in der Kölner
Innenstadt. Die Einrichtung wird
seit über 20 Jahren von
langjährigen Mitarbeiter betreut.
Behandelt werden neurologische,
orthopädisch/chirurgische
Krankheitsbilder, sowie
Erkrankungen aus dem Bereich der
Inneren Medizin und der Geriatrie.
Arbeitsangebot:
-unbefristete Stelle
-relative freie Zeiteinteilung
-Arbeitszeit 6 Std./Wo.
-6 Wochen Urlaub (ggf. angepasst an
die Urlaubszeit des Hauptar...
Ein etwas spezieller Fall, in der Hoffnung hier hatte das schonmal jemand.
Ich zahle in die GKV den Maximalbeitrag. Zusätzlich habe ich einen Minijob und mein AG zahlt in die Knappschaft. In der Summe beider Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze. Meine KK verweigert eine Beitragsreduktion und die Knappschaft eine Aussetzung. Ich kann die zuviel gezahlten Beiträge wahrscheinlich über die Steuererklärung zurückholen. Sicher weiß das aber keiner.
Wäre ich in der PKV, bin ich in der Knappschaft befreit. Hatte hier jemand diese Konstellation schonmal?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JoKo28 schrieb:
Liebe Kollegen,
Ein etwas spezieller Fall, in der Hoffnung hier hatte das schonmal jemand.
Ich zahle in die GKV den Maximalbeitrag. Zusätzlich habe ich einen Minijob und mein AG zahlt in die Knappschaft. In der Summe beider Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze. Meine KK verweigert eine Beitragsreduktion und die Knappschaft eine Aussetzung. Ich kann die zuviel gezahlten Beiträge wahrscheinlich über die Steuererklärung zurückholen. Sicher weiß das aber keiner.
Wäre ich in der PKV, bin ich in der Knappschaft befreit. Hatte hier jemand diese Konstellation schonmal?
Wieso sollte etwas bei der Steuererklärung zurück geholt werden können, wenn du keine eigene Beiträge entrichtet hast?
Wenn aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, ist eigentlich die KK dafür zuständig, nicht das Finanzamt.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
Vielen Dank, aber das weiß ich alles. Deshalb suche ich jemanden, der diese Konstellation schonmal hatte.
Du bist im Hauptjob freiwillig GKV versichert? Dann gilt auch das Gleiche. Denn beim Mini-Job werden die Sozialleistungen vom AG bezahlt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@JoKo28 was willst du denn überhaupt zurück bekommen? Beim Mini-Job hast DU Brutto = Netto. Die 30% zählt der AG in die Knappschaft. Du zahlst Null Sozialleistungen im Minijob.
Du bist im Hauptjob freiwillig GKV versichert? Dann gilt auch das Gleiche. Denn beim Mini-Job werden die Sozialleistungen vom AG bezahlt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
@massu in der Summe bin ich über der BBG. Der Maximalbetrag wird ja bei den meisten von AN und AG bezahlt. Ohne die AG Abgabe im Minijob würde ich natürlich mehr verdienen.
Oder zahlt er dir weniger Stundenlohn als er den anderen zahlen würde?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
von Anne schrieb:
@JoKo28 nein.... Der AG zahlt die Abgaben on top.... Also obendrauf.
Oder zahlt er dir weniger Stundenlohn als er den anderen zahlen würde?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asima schrieb:
@JoKo28 Musst du denn den Minijob bei deiner Kasse wirklich angeben? Macht ja eigentlich keinen Sinn… STB fragen!
So gesehen kostet mir ein Minijobber mehr, als ein Teilzeit-MA, weil hier die Sozialleistungen (30%) zu 100% von mir bezahlt werden, und nicht wie bei einem Teilzeit-MA jeder zur Hälfte.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@JoKo28 du hast da ein Denkfehler. Dein Stundenlohn im Mini-Job ist Brutto = Netto. Die Sozialleistungen zahlt zu 100% der AG on top. Das ist kein Gehalt was dir am Ende abgezogen wird. Du wirst für 20€ die Stunde angestellt, dann bekommst du auch die ganzen 20€ ausbezahlt. Und der AG zahlt die Sozialleistungen on top.
So gesehen kostet mir ein Minijobber mehr, als ein Teilzeit-MA, weil hier die Sozialleistungen (30%) zu 100% von mir bezahlt werden, und nicht wie bei einem Teilzeit-MA jeder zur Hälfte.
Doch. In der Summe bin ich über der BBG. Wäre ich privat versichert, müsste der AG im Minijob auch keine Beiträge in die Knappschaft zahlen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
@von Anne
Doch. In der Summe bin ich über der BBG. Wäre ich privat versichert, müsste der AG im Minijob auch keine Beiträge in die Knappschaft zahlen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
@massu Ich zahle schon den Maximalbeitrag aus der Selbstständigkeit. BBG. Und im Minijob nochmals Abgabe. In der Summe also über BBG.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mimikri schrieb:
@JoKo28 nein, DU zahlst im Minijob keine Abgabe. Wenn, dann nur freiwillig in die Rente, aber nicht an die Krankenkasse.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
@mimikri Mein AG zahlt an die Knappschaft. Müsste er dies nicht, wäre mein Gehalt höher. Deshalb zahle ich es.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
von Anne schrieb:
Dein AG zahlt eine Pauschale für dich... Du hast aber keine Vorteile dadurch. Du hast im Minijob keine eigene Beiträge gezahlt.
Wieso sollte etwas bei der Steuererklärung zurück geholt werden können, wenn du keine eigene Beiträge entrichtet hast?
Wenn aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, ist eigentlich die KK dafür zuständig, nicht das Finanzamt.
Als Minijobber klappt das nicht, da wie @mimikri und @massu bereits sagten, DIR keinerlei Beiträge Deines Minijobs an die GKV abgezogen werden. DU zahlst über Deinen Minijob genau 0,00 € an die GKV
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
Ich zahle als Selbständiger den Maximalbeitrag. Im Minijob zahlt mein AG. Zusammen über BBG. Müsste mein AG nicht zahlen, wäre mein Gehalt im Minijob höher. Deshalb zahlt es immer der AN natürlich.
Wie gesagt, mach einen Midijob daraus, dann zahlst Du auch in die GKV ein und bist über der Grenze
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@JoKo28 joy für mich eine "Pipi-Langstrumpf-Ansicht"
Wie gesagt, mach einen Midijob daraus, dann zahlst Du auch in die GKV ein und bist über der Grenze
Ich glaube das ist ne gute Idee. Vielen Dank.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
@die neue
Ich glaube das ist ne gute Idee. Vielen Dank.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@JoKo28 wieso wäre dein Gehalt höher!mein Minijobber bekommt seinen Stundenlohn egal was ich einzahle!und solche Fragen gehören an den StB!
Das sehe ich anders. Ich suche hier jemanden mit dieser Erfahrung. Wenn mein AG keine Abgaben an die Knappschaft zahlt, kann er mir mehr zahlen. Finde ich schlüssig und naheliegend. Ob ers macht ist was anderes.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
@Schippi
Das sehe ich anders. Ich suche hier jemanden mit dieser Erfahrung. Wenn mein AG keine Abgaben an die Knappschaft zahlt, kann er mir mehr zahlen. Finde ich schlüssig und naheliegend. Ob ers macht ist was anderes.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
@JoKo28 nein ohne Abgaben seitens des AGgeht es nicht.603€ ist das netto max mehr ist beim Minijob net drin
Ich versteh aber auch deinen Grund nicht einen Minijob zu der Selbständigkeit zu machen.Wenn du für die Selbständigkeit den Höchstbetrag zahlst hast du doch gutes Einkommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ladyfee schrieb:
@JoKo28 frag doch mal bei deiner KK oder Knapschaft nach.
Ich versteh aber auch deinen Grund nicht einen Minijob zu der Selbständigkeit zu machen.Wenn du für die Selbständigkeit den Höchstbetrag zahlst hast du doch gutes Einkommen.
Ich zahle als Selbständige auch den Höchstsatz. Wenn ich aber die Buchhaltung, bzw. Vorsteuer-Anmeldung meines Mannes (Gewerbe) machen würde (er hasst den Bürokram!), würde ich dieses als Minijob machen. Wieso sollte ich das gratis machen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@Ladyfee dafür kann es verschiedene Gründe geben, die hinterfrage ich nicht und sie gehen uns auch nichts an.
Ich zahle als Selbständige auch den Höchstsatz. Wenn ich aber die Buchhaltung, bzw. Vorsteuer-Anmeldung meines Mannes (Gewerbe) machen würde (er hasst den Bürokram!), würde ich dieses als Minijob machen. Wieso sollte ich das gratis machen?
KK und Knappschaft habe ich schon gefragt. Meine Gründe spielen hier keine Rolle.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
@Ladyfee
KK und Knappschaft habe ich schon gefragt. Meine Gründe spielen hier keine Rolle.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
anika666 schrieb:
@JoKo28 Mit welcher Begründung wärst du, wenn du privat versichert wärst, von der Knappschaft befreit? Das finde ich schon sehr kurios, da das ja eigentlich nichts mit dem Minijob zu tun hat.
Keine Ahnung. Es ist so geregelt. Habe einen Minijobber mit dieser Konstellation. Ich denke aufgrund der Tatsache, dass ein PP der gesetzlichen Regelung nicht unterliegt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
@anika666
Keine Ahnung. Es ist so geregelt. Habe einen Minijobber mit dieser Konstellation. Ich denke aufgrund der Tatsache, dass ein PP der gesetzlichen Regelung nicht unterliegt.
Eigentlich eine unglaubliche Ungleichbehandlung gegenüber freiwillig Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze. Jetzt kann ich deine Frage nachvollziehen. Falls du eine Möglichkeit findest, ob da eine Befreiung möglich ist, wäre ich dir für eine Rückmeldung dankbar!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
anika666 schrieb:
@JoKo28 Hab’s gerade mal nachgelesen. Das ist ja eigentlich schon der Hammer, dass für einen Privatversicherten keine Pauschale für die GKV anfällt, obwohl es ein anderes Beschäftigungsverhältnis ist.
Eigentlich eine unglaubliche Ungleichbehandlung gegenüber freiwillig Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze. Jetzt kann ich deine Frage nachvollziehen. Falls du eine Möglichkeit findest, ob da eine Befreiung möglich ist, wäre ich dir für eine Rückmeldung dankbar!
Eigentlich steht schon in meiner Frage alles drin.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
@anika666
Eigentlich steht schon in meiner Frage alles drin.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
@JoKo28 Wenn Du mit Deinen eigenen Beiträgen über den BBG kommen möchtest, dann lass Deinen Minijob in eine Midijob umwechseln, dann zahlst Du auch Beiträge in die GKV und dann bist Du über der Grenze.
Als Minijobber klappt das nicht, da wie @mimikri und @massu bereits sagten, DIR keinerlei Beiträge Deines Minijobs an die GKV abgezogen werden. DU zahlst über Deinen Minijob genau 0,00 € an die GKV
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JoKo28 schrieb:
Das habe ich doch oben in meiner Frage alles schon geschrieben. Wird das nicht gelesen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@JoKo28 Huuuuh.. Für Dich mache ich mir dann lieber keine Gedanken mehr..
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Dann würde ich mal bei der Knappschaft nachfragen . Die müßten dir doch sagen können ob Abgaben seitens des AG fällig sind bei deiner Konstellation .
Mein Profilbild bearbeiten