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Bietigheim-Bissingen (Region Stuttgart)

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Arbeitszeit
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Wochen
Hallo zusammen, ich brauche mal Hilfe: bei uns wird einiges umgestellt. Zweiter Standort, mehr Personal, u.s.w. Nun soll unsere Arbeitszeit folgendermaßen umgestaltet werden: von der Wochenarbeitszeit werden die Stunden die für die 6 Wochen Urlaub anfallen abgezogen. Diese verminderte Wochenarbeitszeit wird nun auf die Woche verteilt. Die Minusstunden die nun logischerweise anfallen sollen wir für Vertretungen verwenden. Damit in Zukunft keine Überstunden mehr anfallen. D.h. ich habe jede Woche eine Menge Minusstunden denen ich nun hinterher hetzen muss. Ich kann mir nicht vorstellen dass das arbeitsrechtlich so okay ist. Aber eine längere Diskussion mit meiner Chefin hat nichts gebracht.
Was haltet ihr davon? Und wo kann ich mir eine Beratung abholen ohne direkt zum Anwalt laufen zu müssen?

LG
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• anika666
Hallo zusammen, ich brauche mal Hilfe: bei uns wird einiges umgestellt. Zweiter Standort, mehr Personal, u.s.w. Nun soll unsere Arbeitszeit folgendermaßen umgestaltet werden: von der Wochenarbeitszeit werden die Stunden die für die 6 Wochen Urlaub anfallen abgezogen. Diese verminderte Wochenarbeitszeit wird nun auf die Woche verteilt. Die Minusstunden die nun logischerweise anfallen sollen wir für Vertretungen verwenden. Damit in Zukunft keine Überstunden mehr anfallen. D.h. ich habe jede Woche eine Menge Minusstunden denen ich nun hinterher hetzen muss. Ich kann mir nicht vorstellen dass das arbeitsrechtlich so okay ist. Aber eine längere Diskussion mit meiner Chefin hat nichts gebracht. Was haltet ihr davon? Und wo kann ich mir eine Beratung abholen ohne direkt zum Anwalt laufen zu müssen? LG
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Liv75
Vor 3 Wochen
Bei einem Physioverband solltest du Hilfe bekommen.
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Bei einem Physioverband solltest du Hilfe bekommen.
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Liv75 schrieb:

Bei einem Physioverband solltest du Hilfe bekommen.

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MeFe89
Vor 3 Wochen
Ich versteh es nicht was du meinst. Kannst du das etwas genauer erklären?
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• die neue
• Ladyfee
Ich versteh es nicht was du meinst. Kannst du das etwas genauer erklären?
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MeFe89 schrieb:

Ich versteh es nicht was du meinst. Kannst du das etwas genauer erklären?

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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Wochen
Also: wenn ich z.B. einen Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden habe werde ich nur für 17 Wochenstunden verplant weil ich ja im Urlaub nicht arbeite und deshalb nicht mit 20 Wochenstunden, übers Jahr gesehen, zur Verfügung stehe. Diese 3 fehlenden Wochenstunden muss ich aber trotzdem arbeiten und zwar indem ich Vertretungen mache wenn jemand Urlaub hat oder krank ist. Ich weiß das ist ein seltsames Konstrukt von dem ich noch nie gehört habe. Hoffe es ist jetzt verständlich?
Hinzu kommt noch dass weitere 2,5 Wochenstunden nicht verplant sind weil es nicht in die "Slots", die jetzt vorgegeben sind, passt. Ich stehe nun mal nicht zu allen Zeiten zur Verfügung. D.h. ich muss im Endeffekt jede Woche schauen dass ich irgendwie 5 weitere Stunden zusammen bekomme.
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Also: wenn ich z.B. einen Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden habe werde ich nur für 17 Wochenstunden verplant weil ich ja im Urlaub nicht arbeite und deshalb nicht mit 20 Wochenstunden, übers Jahr gesehen, zur Verfügung stehe. Diese 3 fehlenden Wochenstunden muss ich aber trotzdem arbeiten und zwar indem ich Vertretungen mache wenn jemand Urlaub hat oder krank ist. Ich weiß das ist ein seltsames Konstrukt von dem ich noch nie gehört habe. Hoffe es ist jetzt verständlich? Hinzu kommt noch dass weitere 2,5 Wochenstunden nicht verplant sind weil es nicht in die "Slots", die jetzt vorgegeben sind, passt. Ich stehe nun mal nicht zu allen Zeiten zur Verfügung. D.h. ich muss im Endeffekt jede Woche schauen dass ich irgendwie 5 weitere Stunden zusammen bekomme.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also: wenn ich z.B. einen Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden habe werde ich nur für 17 Wochenstunden verplant weil ich ja im Urlaub nicht arbeite und deshalb nicht mit 20 Wochenstunden, übers Jahr gesehen, zur Verfügung stehe. Diese 3 fehlenden Wochenstunden muss ich aber trotzdem arbeiten und zwar indem ich Vertretungen mache wenn jemand Urlaub hat oder krank ist. Ich weiß das ist ein seltsames Konstrukt von dem ich noch nie gehört habe. Hoffe es ist jetzt verständlich?
Hinzu kommt noch dass weitere 2,5 Wochenstunden nicht verplant sind weil es nicht in die "Slots", die jetzt vorgegeben sind, passt. Ich stehe nun mal nicht zu allen Zeiten zur Verfügung. D.h. ich muss im Endeffekt jede Woche schauen dass ich irgendwie 5 weitere Stunden zusammen bekomme.

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Sarah Gerbert
Vor 3 Wochen
@Anonymer Teilnehmer wie es andere schon erwähnt haben: das geht nicht.
Anders formuliert: die "Urlaubszeit rein arbeiten" ist schlicht Betrug am Arbeitnehmer.
Dein Arbeitsvertrag gilt für 20 Wochenstunden. Diese deine Zeit stellst du dem Ag zur Verfügung. Wenn er davon nur 17 verplant und den Rest als Vertretung o.ä. plant-nicht dein Problem. Die drei "fehlenden" Stunden gibt es schlicht nicht. Das sind dann regulär (die) drei Stunden von deiner 20-Stunden-Wochenarbeitszeit.
Wichtig: diese 20 Stunden bist du in der Praxis zur Verfügung stehend. Gehst du von selbst früher heim/kommst später etc., dann sind das Minusstunden. Wirst du vom Ag früher heim geschickt, sind es eben keine.
Und nochmal 2,5 Stunden,die nicht in die "Slots" passen?
Bei dem Patientenandrang heutzutage? Versteh ich nicht. Wir sind eine kleine Praxis und schicken mindestens 20 Anfragen pro Woche wieder weg. Wir könnten jede beliebige Tageszeit belegen, gar kein Problem.

Ich sag es mal so: wenn das so los geht, such dir zügig eine andere Stelle. Das ist entweder der Anfang vom Ende. Oder es laufen solche Geschichten schon anderswo und du hast es noch gar nicht bemerkt.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] wie es andere schon erwähnt haben: das geht nicht. Anders formuliert: die "Urlaubszeit rein arbeiten" ist schlicht Betrug am Arbeitnehmer. Dein Arbeitsvertrag gilt für 20 Wochenstunden. Diese deine Zeit stellst du dem Ag zur Verfügung. Wenn er davon nur 17 verplant und den Rest als Vertretung o.ä. plant-nicht dein Problem. Die drei "fehlenden" Stunden gibt es schlicht nicht. Das sind dann regulär (die) drei Stunden von deiner 20-Stunden-Wochenarbeitszeit. Wichtig: diese 20 Stunden bist du in der Praxis zur Verfügung stehend. Gehst du von selbst früher heim/kommst später etc., dann sind das Minusstunden. Wirst du vom Ag früher heim geschickt, sind es eben keine. Und nochmal 2,5 Stunden,die nicht in die "Slots" passen? Bei dem Patientenandrang heutzutage? Versteh ich nicht. Wir sind eine kleine Praxis und schicken mindestens 20 Anfragen pro Woche wieder weg. Wir könnten jede beliebige Tageszeit belegen, gar kein Problem. Ich sag es mal so: wenn das so los geht, such dir zügig eine andere Stelle. Das ist entweder der Anfang vom Ende. Oder es laufen solche Geschichten schon anderswo und du hast es noch gar nicht bemerkt.
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Sarah Gerbert schrieb:

@Anonymer Teilnehmer wie es andere schon erwähnt haben: das geht nicht.
Anders formuliert: die "Urlaubszeit rein arbeiten" ist schlicht Betrug am Arbeitnehmer.
Dein Arbeitsvertrag gilt für 20 Wochenstunden. Diese deine Zeit stellst du dem Ag zur Verfügung. Wenn er davon nur 17 verplant und den Rest als Vertretung o.ä. plant-nicht dein Problem. Die drei "fehlenden" Stunden gibt es schlicht nicht. Das sind dann regulär (die) drei Stunden von deiner 20-Stunden-Wochenarbeitszeit.
Wichtig: diese 20 Stunden bist du in der Praxis zur Verfügung stehend. Gehst du von selbst früher heim/kommst später etc., dann sind das Minusstunden. Wirst du vom Ag früher heim geschickt, sind es eben keine.
Und nochmal 2,5 Stunden,die nicht in die "Slots" passen?
Bei dem Patientenandrang heutzutage? Versteh ich nicht. Wir sind eine kleine Praxis und schicken mindestens 20 Anfragen pro Woche wieder weg. Wir könnten jede beliebige Tageszeit belegen, gar kein Problem.

Ich sag es mal so: wenn das so los geht, such dir zügig eine andere Stelle. Das ist entweder der Anfang vom Ende. Oder es laufen solche Geschichten schon anderswo und du hast es noch gar nicht bemerkt.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Wochen
Es gibt 4-Stunden-Blöcke und 7-Stunden-Blöcke. Nur so soll jetzt gearbeitet werden. Wobei die 7 Stunden ohne Pause sind..... Geht auch nicht. Das werde ich auch nicht mitmachen aber ich möchte das jetzt nicht einfach so auf sich beruhen lassen.
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Es gibt 4-Stunden-Blöcke und 7-Stunden-Blöcke. Nur so soll jetzt gearbeitet werden. Wobei die 7 Stunden ohne Pause sind..... Geht auch nicht. Das werde ich auch nicht mitmachen aber ich möchte das jetzt nicht einfach so auf sich beruhen lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es gibt 4-Stunden-Blöcke und 7-Stunden-Blöcke. Nur so soll jetzt gearbeitet werden. Wobei die 7 Stunden ohne Pause sind..... Geht auch nicht. Das werde ich auch nicht mitmachen aber ich möchte das jetzt nicht einfach so auf sich beruhen lassen.

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Sarah Gerbert
Vor 3 Wochen
@Anonymer Teilnehmer wie gesagt, das ist der Anfang vom Ende...

Kontrollier doch mal generell die Bedingungen. Arbeitest du tatsächlich 20 Stunden die Woche? Oder sind es evtl 20,5? Zähl mal deine Stunden im Plan nach.
Stimmt das (Rest)urlaubskonto?
Das Überstundenkonto?
Machst du nur Therapien, für die du auch ein Zertifikat hast?
Ist der Weg zum/vom Hausbesuch Arbeitszeit?
Sollst du dafür unentgeltlich dein eigenes Fahrzeug benutzen?
Den Bedruck auf deiner Arbeitskleidung selbst bezahlen?
Abrechnungsrelevante Fortbildungen machen müssen, selbst bezahlen, eigenen Urlaub dafür nehmen, aber keine Gehaltserhöhung bekommen?

Lacht nicht, genau so eine Stelle hab ich schon gehabt.
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• jessica Köpnick
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] wie gesagt, das ist der Anfang vom Ende... Kontrollier doch mal generell die Bedingungen. Arbeitest du tatsächlich 20 Stunden die Woche? Oder sind es evtl 20,5? Zähl mal deine Stunden im Plan nach. Stimmt das (Rest)urlaubskonto? Das Überstundenkonto? Machst du nur Therapien, für die du auch ein Zertifikat hast? Ist der Weg zum/vom Hausbesuch Arbeitszeit? Sollst du dafür unentgeltlich dein eigenes Fahrzeug benutzen? Den Bedruck auf deiner Arbeitskleidung selbst bezahlen? Abrechnungsrelevante Fortbildungen machen müssen, selbst bezahlen, eigenen Urlaub dafür nehmen, aber keine Gehaltserhöhung bekommen? Lacht nicht, genau so eine Stelle hab ich schon gehabt.
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Sarah Gerbert schrieb:

@Anonymer Teilnehmer wie gesagt, das ist der Anfang vom Ende...

Kontrollier doch mal generell die Bedingungen. Arbeitest du tatsächlich 20 Stunden die Woche? Oder sind es evtl 20,5? Zähl mal deine Stunden im Plan nach.
Stimmt das (Rest)urlaubskonto?
Das Überstundenkonto?
Machst du nur Therapien, für die du auch ein Zertifikat hast?
Ist der Weg zum/vom Hausbesuch Arbeitszeit?
Sollst du dafür unentgeltlich dein eigenes Fahrzeug benutzen?
Den Bedruck auf deiner Arbeitskleidung selbst bezahlen?
Abrechnungsrelevante Fortbildungen machen müssen, selbst bezahlen, eigenen Urlaub dafür nehmen, aber keine Gehaltserhöhung bekommen?

Lacht nicht, genau so eine Stelle hab ich schon gehabt.

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Sarah Gerbert
Vor 3 Wochen
Und noch was: Krankheitstage müssen auch rein gearbeitet werden?
Falls nicht, das kommt als nächstes, wirst sehen.
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Und noch was: Krankheitstage müssen auch rein gearbeitet werden? Falls nicht, das kommt als nächstes, wirst sehen.
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Sarah Gerbert schrieb:

Und noch was: Krankheitstage müssen auch rein gearbeitet werden?
Falls nicht, das kommt als nächstes, wirst sehen.

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MeFe89
Vor 3 Wochen
@Anonymer Teilnehmer also, du hast 6x20h urlaub. Das sind 120h, also pro Monat 10h, pro Woche 2,6 (inetwa)
Und die sollen sozusagen aufgespart werden, falls ein anderer krank ist oder urlaub hat dass du dann da für den Kollegen einspringen musst, damit die Therapie von seinen Patienten nicht ausfällt. Hab ich das so richtig verstanden?
Wenn ja, wie ist das genau im Arbeitsvertrag formuliert?

Aus Arbeitgebersicht ist das natürlich optimal um die Patientenversorgung zu gewährleisten und sich Zeit für Absagen und Umplanungen zu sparen.

Arbeitsrechtlich ist das natürlich bedenklich und wahrscheinlich schwer umsetzbar. Dazu müsste man jedoch die genauen Vertragsbedingungen kennen um mehr dazu zu sagen.

Hört sich für mich wie ein umgekehrtes schlechtwetterkonto bei vielen Handwerkern an.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] also, du hast 6x20h urlaub. Das sind 120h, also pro Monat 10h, pro Woche 2,6 (inetwa) Und die sollen sozusagen aufgespart werden, falls ein anderer krank ist oder urlaub hat dass du dann da für den Kollegen einspringen musst, damit die Therapie von seinen Patienten nicht ausfällt. Hab ich das so richtig verstanden? Wenn ja, wie ist das genau im Arbeitsvertrag formuliert? Aus Arbeitgebersicht ist das natürlich optimal um die Patientenversorgung zu gewährleisten und sich Zeit für Absagen und Umplanungen zu sparen. Arbeitsrechtlich ist das natürlich bedenklich und wahrscheinlich schwer umsetzbar. Dazu müsste man jedoch die genauen Vertragsbedingungen kennen um mehr dazu zu sagen. Hört sich für mich wie ein umgekehrtes schlechtwetterkonto bei vielen Handwerkern an.
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MeFe89 schrieb:

@Anonymer Teilnehmer also, du hast 6x20h urlaub. Das sind 120h, also pro Monat 10h, pro Woche 2,6 (inetwa)
Und die sollen sozusagen aufgespart werden, falls ein anderer krank ist oder urlaub hat dass du dann da für den Kollegen einspringen musst, damit die Therapie von seinen Patienten nicht ausfällt. Hab ich das so richtig verstanden?
Wenn ja, wie ist das genau im Arbeitsvertrag formuliert?

Aus Arbeitgebersicht ist das natürlich optimal um die Patientenversorgung zu gewährleisten und sich Zeit für Absagen und Umplanungen zu sparen.

Arbeitsrechtlich ist das natürlich bedenklich und wahrscheinlich schwer umsetzbar. Dazu müsste man jedoch die genauen Vertragsbedingungen kennen um mehr dazu zu sagen.

Hört sich für mich wie ein umgekehrtes schlechtwetterkonto bei vielen Handwerkern an.

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484
Vor 3 Wochen
@Sarah Gerbert ja kenne ich, musst meine Therapie Material selber bezahlen . Minus Stunden wenn Patient nicht kommt und das wurde von Urlaub oder Gehalt abgezogen. Unglaublich, bin nach 5 Monaten weg und haben mich 4 Wochen krank gemeldet. als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] ja kenne ich, musst meine Therapie Material selber bezahlen . Minus Stunden wenn Patient nicht kommt und das wurde von Urlaub oder Gehalt abgezogen. Unglaublich, bin nach 5 Monaten weg und haben mich 4 Wochen krank gemeldet. als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit
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484 schrieb:

@Sarah Gerbert ja kenne ich, musst meine Therapie Material selber bezahlen . Minus Stunden wenn Patient nicht kommt und das wurde von Urlaub oder Gehalt abgezogen. Unglaublich, bin nach 5 Monaten weg und haben mich 4 Wochen krank gemeldet. als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit

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Eva
Vor 3 Wochen
@Sarah Gerbert ...unbelievable...rage
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] ...unbelievable...[emoji]rage[/emoji]
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Eva schrieb:

@Sarah Gerbert ...unbelievable...rage

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Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
@Eva leider nicht. Ging aber bei den anderen Angestellten auch so. Sowie bei allen Patienten,die es nicht merkten bzw mit sich machen ließen.
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[mention]Eva[/mention] leider nicht. Ging aber bei den anderen Angestellten auch so. Sowie bei allen Patienten,die es nicht merkten bzw mit sich machen ließen.
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Sarah Gerbert schrieb:

@Eva leider nicht. Ging aber bei den anderen Angestellten auch so. Sowie bei allen Patienten,die es nicht merkten bzw mit sich machen ließen.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen, ich brauche mal Hilfe: bei uns wird einiges umgestellt. Zweiter Standort, mehr Personal, u.s.w. Nun soll unsere Arbeitszeit folgendermaßen umgestaltet werden: von der Wochenarbeitszeit werden die Stunden die für die 6 Wochen Urlaub anfallen abgezogen. Diese verminderte Wochenarbeitszeit wird nun auf die Woche verteilt. Die Minusstunden die nun logischerweise anfallen sollen wir für Vertretungen verwenden. Damit in Zukunft keine Überstunden mehr anfallen. D.h. ich habe jede Woche eine Menge Minusstunden denen ich nun hinterher hetzen muss. Ich kann mir nicht vorstellen dass das arbeitsrechtlich so okay ist. Aber eine längere Diskussion mit meiner Chefin hat nichts gebracht.
Was haltet ihr davon? Und wo kann ich mir eine Beratung abholen ohne direkt zum Anwalt laufen zu müssen?

LG

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limone
Vor 3 Wochen
Und wann sollt ihr Urlaub haben??? Gar nicht?????
Nie und nimmer geht das, Urlaub in Stunden auf Wochen verteilen schon zehnmal gleich gar nicht.
Rechtlich und auf deine weiteren Fragen kommen sicher noch mehr Antworten hier.
Alles Gute schon mal!
Lg
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Und wann sollt ihr Urlaub haben??? Gar nicht????? Nie und nimmer geht das, Urlaub in Stunden auf Wochen verteilen schon zehnmal gleich gar nicht. Rechtlich und auf deine weiteren Fragen kommen sicher noch mehr Antworten hier. Alles Gute schon mal! Lg
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Wochen
Die 6 Wochen Urlaub haben wir. Aber aufs Jahr gesehen ist die Arbeitszeit nicht 20 Stunden pro Woche weil wir ja 6 Wochen fehlen. Da wird irgendwie mit Nettoarbeitszeiten gerechnet.
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Die 6 Wochen Urlaub haben wir. Aber aufs Jahr gesehen ist die Arbeitszeit nicht 20 Stunden pro Woche weil wir ja 6 Wochen fehlen. Da wird irgendwie mit Nettoarbeitszeiten gerechnet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Die 6 Wochen Urlaub haben wir. Aber aufs Jahr gesehen ist die Arbeitszeit nicht 20 Stunden pro Woche weil wir ja 6 Wochen fehlen. Da wird irgendwie mit Nettoarbeitszeiten gerechnet.

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limone
Vor 3 Wochen
Hää, jetzt versteh ich noch weniger.
Kann mich nur wiederholen: geht nie und nimmer ganz sicher nicht.
Deine wöchentliche Arbeitszeit und Freizeit muss planbar sein, Überstundeneinspringen auf Abruf geht nicht als reguläres wöchentliches Vorgehen.
Nettoarbeitszeiten, was soll das denn sein???
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Hää, jetzt versteh ich noch weniger. Kann mich nur wiederholen: geht nie und nimmer ganz sicher nicht. Deine wöchentliche Arbeitszeit und Freizeit muss planbar sein, Überstundeneinspringen auf Abruf geht nicht als reguläres wöchentliches Vorgehen. Nettoarbeitszeiten, was soll das denn sein???
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limone schrieb:

Hää, jetzt versteh ich noch weniger.
Kann mich nur wiederholen: geht nie und nimmer ganz sicher nicht.
Deine wöchentliche Arbeitszeit und Freizeit muss planbar sein, Überstundeneinspringen auf Abruf geht nicht als reguläres wöchentliches Vorgehen.
Nettoarbeitszeiten, was soll das denn sein???

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pt ani
Vor 3 Wochen
Die 20 h Urlaub pro Urlaubswoche muss Dein AG bezahlen. Und nicht Du sie zusätzlich erarbeiten.
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Die 20 h Urlaub pro Urlaubswoche muss Dein AG bezahlen. Und nicht Du sie zusätzlich erarbeiten.
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pt ani schrieb:

Die 20 h Urlaub pro Urlaubswoche muss Dein AG bezahlen. Und nicht Du sie zusätzlich erarbeiten.

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eim
Vor 3 Wochen
@Anonymer Teilnehmer
Such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht bzw.vielleicht kannst du ja mit mehreren Kolleginnen dich zusammentun (wegen der Kosten ) und einen Arbeitsrechtsanwalt fragen und euch beraten lassen.Ist letztlich der für euch sichere Weg.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht bzw.vielleicht kannst du ja mit mehreren Kolleginnen dich zusammentun (wegen der Kosten ) und einen Arbeitsrechtsanwalt fragen und euch beraten lassen.Ist letztlich der für euch sichere Weg.
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eim schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
Such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht bzw.vielleicht kannst du ja mit mehreren Kolleginnen dich zusammentun (wegen der Kosten ) und einen Arbeitsrechtsanwalt fragen und euch beraten lassen.Ist letztlich der für euch sichere Weg.

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limone schrieb:

Und wann sollt ihr Urlaub haben??? Gar nicht?????
Nie und nimmer geht das, Urlaub in Stunden auf Wochen verteilen schon zehnmal gleich gar nicht.
Rechtlich und auf deine weiteren Fragen kommen sicher noch mehr Antworten hier.
Alles Gute schon mal!
Lg

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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Wochen
Hi
danke für alle Antworten. Ich werde mich doch mal beraten lassen. Mal schauen was dabei rauskommt
Grüße
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Hi danke für alle Antworten. Ich werde mich doch mal beraten lassen. Mal schauen was dabei rauskommt Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hi
danke für alle Antworten. Ich werde mich doch mal beraten lassen. Mal schauen was dabei rauskommt
Grüße

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Miss Terry
Vor 3 Wochen
Ich versteh nicht ganz was der Urlaub damit überhaupt zu tun hat. Verstehe aktuell es so es werden halt ne gewisse Anzahl an Stunden nicht geplant, damit man im Fall eines urlaubs oder krankheits anderer einspringen kann. Hmm ja kann man machen. Wenn man immer 20 Stunden bezahlt und dann wenn keiner der anderen in Urlaub oder krank ist. Sitzt der Therapeut halt rum und macht Orga und trinkt Kaffee. Klingt jetzt aber nicht nach ner lukrativen Idee. Vorallem wenn das jeder Therpeut im Team hat. Vermute auch so hat sich der AG das nicht gedacht und meint man ginge halt nach hause, wenn die Zeit nicht gefüllt wird, aber eher den Zahn würde ich ziehen. Vertrag für 20 Stunden ist ein Vertrag für 20 Stunden. Und wenn der Chef meint er plant nur 17 fest ja dann muss er damit leben das 3 Stunden ggf kein geld eingebracht wird.
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Ich versteh nicht ganz was der Urlaub damit überhaupt zu tun hat. Verstehe aktuell es so es werden halt ne gewisse Anzahl an Stunden nicht geplant, damit man im Fall eines urlaubs oder krankheits anderer einspringen kann. Hmm ja kann man machen. Wenn man immer 20 Stunden bezahlt und dann wenn keiner der anderen in Urlaub oder krank ist. Sitzt der Therapeut halt rum und macht Orga und trinkt Kaffee. Klingt jetzt aber nicht nach ner lukrativen Idee. Vorallem wenn das jeder Therpeut im Team hat. Vermute auch so hat sich der AG das nicht gedacht und meint man ginge halt nach hause, wenn die Zeit nicht gefüllt wird, aber eher den Zahn würde ich ziehen. Vertrag für 20 Stunden ist ein Vertrag für 20 Stunden. Und wenn der Chef meint er plant nur 17 fest ja dann muss er damit leben das 3 Stunden ggf kein geld eingebracht wird.
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anika666
Vor 3 Wochen
Ich hab’s auch erst nicht verstanden, aber der Gedanke dahinter ist wohl eine Art Arbeitszeitkonto. Du hast einen 20 Stunden Vertrag, aber fest eingeplant werden nur 17 Stunden, der Rest sind Minusstunden, der dann, wenn jemand krank oder im Urlaub ist, wieder reingearbeitet wird. Da jeder Urlaub hat, werden die 3 Stunden auf jeden Fall wieder irgendwann reingearbeitet. Bezahlt bekommst du natürlich die 20 Stunden.
Ein etwas schwieriges Konstrukt, dass sehr gut formuliert werden sollte. Könnte aber eventuell möglich sein. Im Endeffekt wird es so sein, dass du z.B. einen Monat jede Woche 17 Stunden arbeitest und im nächsten Monat, wenn jemand 2 Wochen Urlaub hat, eben 26 Stunden pro Woche arbeitest. Du hast sozusagen die Überstunden, die eventuell anfallen, schon vorher frei bekommen.
Die Praxis will damit Überstunden vermeiden, aber trotzdem Krankheit und Urlaub der Therapeuten abfangen. An sich ist das nicht verwerflich. Allerdings muss das dann so formuliert werden, dass auch der AN bei Bedarf Minusstunden machen darf.
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Ich hab’s auch erst nicht verstanden, aber der Gedanke dahinter ist wohl eine Art Arbeitszeitkonto. Du hast einen 20 Stunden Vertrag, aber fest eingeplant werden nur 17 Stunden, der Rest sind Minusstunden, der dann, wenn jemand krank oder im Urlaub ist, wieder reingearbeitet wird. Da jeder Urlaub hat, werden die 3 Stunden auf jeden Fall wieder irgendwann reingearbeitet. Bezahlt bekommst du natürlich die 20 Stunden. Ein etwas schwieriges Konstrukt, dass sehr gut formuliert werden sollte. Könnte aber eventuell möglich sein. Im Endeffekt wird es so sein, dass du z.B. einen Monat jede Woche 17 Stunden arbeitest und im nächsten Monat, wenn jemand 2 Wochen Urlaub hat, eben 26 Stunden pro Woche arbeitest. Du hast sozusagen die Überstunden, die eventuell anfallen, schon vorher frei bekommen. Die Praxis will damit Überstunden vermeiden, aber trotzdem Krankheit und Urlaub der Therapeuten abfangen. An sich ist das nicht verwerflich. Allerdings muss das dann so formuliert werden, dass auch der AN bei Bedarf Minusstunden machen darf.
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anika666 schrieb:

Ich hab’s auch erst nicht verstanden, aber der Gedanke dahinter ist wohl eine Art Arbeitszeitkonto. Du hast einen 20 Stunden Vertrag, aber fest eingeplant werden nur 17 Stunden, der Rest sind Minusstunden, der dann, wenn jemand krank oder im Urlaub ist, wieder reingearbeitet wird. Da jeder Urlaub hat, werden die 3 Stunden auf jeden Fall wieder irgendwann reingearbeitet. Bezahlt bekommst du natürlich die 20 Stunden.
Ein etwas schwieriges Konstrukt, dass sehr gut formuliert werden sollte. Könnte aber eventuell möglich sein. Im Endeffekt wird es so sein, dass du z.B. einen Monat jede Woche 17 Stunden arbeitest und im nächsten Monat, wenn jemand 2 Wochen Urlaub hat, eben 26 Stunden pro Woche arbeitest. Du hast sozusagen die Überstunden, die eventuell anfallen, schon vorher frei bekommen.
Die Praxis will damit Überstunden vermeiden, aber trotzdem Krankheit und Urlaub der Therapeuten abfangen. An sich ist das nicht verwerflich. Allerdings muss das dann so formuliert werden, dass auch der AN bei Bedarf Minusstunden machen darf.

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Sarah Gerbert
Vor 3 Wochen
@anika666 ich sehe das nicht ganz so entspannt.
So was gehört im Vorfeld(!) mit dem An kommuniziert. Und nicht einfach im stillen Kämmerlein beschlossen und dann dem Angestellten so aufgedrückt.

Vertretung abdecken und Einspringmöglichkeiten für die Praxis generieren gut und schön, aber woher will ein Ag wissen, ob der Einspringtherapeut überhaupt zur Ausfallzeit auch kann, wenn er im Vorfeld gar nicht über seine zeitlichen Möglichkeiten gefragt wird?
Wer Teilzeit vormittags arbeitet, weil nachmittags die Kinder zu betreuen sind, kann nachmittags halt dann nicht auch noch Vertretung machen.

Für mich persönlich sieht diese Konstruktion rein nach Minusstundendruck aufbauen aus.
Dann kann der Ag ganz bequem Forderungen stellen, weil der An permanent in der Bringschuld ist.
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[mention]anika666[/mention] ich sehe das nicht ganz so entspannt. So was gehört im Vorfeld(!) mit dem An kommuniziert. Und nicht einfach im stillen Kämmerlein beschlossen und dann dem Angestellten so aufgedrückt. Vertretung abdecken und Einspringmöglichkeiten für die Praxis generieren gut und schön, aber woher will ein Ag wissen, ob der Einspringtherapeut überhaupt zur Ausfallzeit auch kann, wenn er im Vorfeld gar nicht über seine zeitlichen Möglichkeiten gefragt wird? Wer Teilzeit vormittags arbeitet, weil nachmittags die Kinder zu betreuen sind, kann nachmittags halt dann nicht auch noch Vertretung machen. Für mich persönlich sieht diese Konstruktion rein nach Minusstundendruck aufbauen aus. Dann kann der Ag ganz bequem Forderungen stellen, weil der An permanent in der Bringschuld ist.
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Sarah Gerbert schrieb:

@anika666 ich sehe das nicht ganz so entspannt.
So was gehört im Vorfeld(!) mit dem An kommuniziert. Und nicht einfach im stillen Kämmerlein beschlossen und dann dem Angestellten so aufgedrückt.

Vertretung abdecken und Einspringmöglichkeiten für die Praxis generieren gut und schön, aber woher will ein Ag wissen, ob der Einspringtherapeut überhaupt zur Ausfallzeit auch kann, wenn er im Vorfeld gar nicht über seine zeitlichen Möglichkeiten gefragt wird?
Wer Teilzeit vormittags arbeitet, weil nachmittags die Kinder zu betreuen sind, kann nachmittags halt dann nicht auch noch Vertretung machen.

Für mich persönlich sieht diese Konstruktion rein nach Minusstundendruck aufbauen aus.
Dann kann der Ag ganz bequem Forderungen stellen, weil der An permanent in der Bringschuld ist.

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anika666
Vor 3 Wochen
@Sarah Gerbert Da geb ich dir völlig recht. Das muss natürlich abgeklärt werden! Es geht auch nicht, mit 7 Stundenblocks ohne Pause zu planen. Generell ist so ein Konstrukt aber unter Umständen schon möglich. Aber Arbeitszeitkonten unterliegen strengen Regeln. So wie sich das anhört, ist da nicht wirklich alles durchdacht. Ich würde so nicht arbeiten und auch niemals meine MA so arbeiten lassen!
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• Leni C.
• die neue
• Sarah Gerbert
[mention]Sarah Gerbert[/mention] Da geb ich dir völlig recht. Das muss natürlich abgeklärt werden! Es geht auch nicht, mit 7 Stundenblocks ohne Pause zu planen. Generell ist so ein Konstrukt aber unter Umständen schon möglich. Aber Arbeitszeitkonten unterliegen strengen Regeln. So wie sich das anhört, ist da nicht wirklich alles durchdacht. Ich würde so nicht arbeiten und auch niemals meine MA so arbeiten lassen!
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anika666 schrieb:

@Sarah Gerbert Da geb ich dir völlig recht. Das muss natürlich abgeklärt werden! Es geht auch nicht, mit 7 Stundenblocks ohne Pause zu planen. Generell ist so ein Konstrukt aber unter Umständen schon möglich. Aber Arbeitszeitkonten unterliegen strengen Regeln. So wie sich das anhört, ist da nicht wirklich alles durchdacht. Ich würde so nicht arbeiten und auch niemals meine MA so arbeiten lassen!

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Miss Terry
Vor 3 Wochen
Ja für die Praxis nett, aber ich hab ja 20 Stunden weil ich vermutlich nicht viel mehr arbeiten kann. Und dann kann man ja nicht einfach verlangen jetzt musst du deine Minus Stunden ausgleichen, die du nur hast, weil es so eingeplant war.
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Ja für die Praxis nett, aber ich hab ja 20 Stunden weil ich vermutlich nicht viel mehr arbeiten kann. Und dann kann man ja nicht einfach verlangen jetzt musst du deine Minus Stunden ausgleichen, die du nur hast, weil es so eingeplant war.
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Miss Terry schrieb:

Ja für die Praxis nett, aber ich hab ja 20 Stunden weil ich vermutlich nicht viel mehr arbeiten kann. Und dann kann man ja nicht einfach verlangen jetzt musst du deine Minus Stunden ausgleichen, die du nur hast, weil es so eingeplant war.

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Miss Terry schrieb:

Ich versteh nicht ganz was der Urlaub damit überhaupt zu tun hat. Verstehe aktuell es so es werden halt ne gewisse Anzahl an Stunden nicht geplant, damit man im Fall eines urlaubs oder krankheits anderer einspringen kann. Hmm ja kann man machen. Wenn man immer 20 Stunden bezahlt und dann wenn keiner der anderen in Urlaub oder krank ist. Sitzt der Therapeut halt rum und macht Orga und trinkt Kaffee. Klingt jetzt aber nicht nach ner lukrativen Idee. Vorallem wenn das jeder Therpeut im Team hat. Vermute auch so hat sich der AG das nicht gedacht und meint man ginge halt nach hause, wenn die Zeit nicht gefüllt wird, aber eher den Zahn würde ich ziehen. Vertrag für 20 Stunden ist ein Vertrag für 20 Stunden. Und wenn der Chef meint er plant nur 17 fest ja dann muss er damit leben das 3 Stunden ggf kein geld eingebracht wird.

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JoKo28
Vor 3 Wochen
Ich hab das Konstrukt, ehrlich gesagt, immer noch nicht verstanden, bin mir aber ziemlich sicher, wenn diese Aussagen überhaupt stimmen, dass es komplett mit dem gültigen Arbeitsrecht kollidiert.
Im Laufe der Jahre habe ich Kolleginnen gelernt, die Verträge unterschrieben haben, die zum Himmel stanken. Da haben aber beide dran Schuld. AG und AN. Der AG weiß es halt häufig nicht besser. Auch sowas gehört mit in die schulische Ausbildung integriert, damit es zumindest mal gehört wurde.
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Ich hab das Konstrukt, ehrlich gesagt, immer noch nicht verstanden, bin mir aber ziemlich sicher, wenn diese Aussagen überhaupt stimmen, dass es komplett mit dem gültigen Arbeitsrecht kollidiert. Im Laufe der Jahre habe ich Kolleginnen gelernt, die Verträge unterschrieben haben, die zum Himmel stanken. Da haben aber beide dran Schuld. AG und AN. Der AG weiß es halt häufig nicht besser. Auch sowas gehört mit in die schulische Ausbildung integriert, damit es zumindest mal gehört wurde.
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eim
Vor 3 Wochen
Das Problem ist ja, das Physios solche Betriebswirtschaftlichen und Arbeitsrechtlichen Regelungen nicht mal im Ansatz dort lernen.
Jeder Handwerker muss bevor er sich Selbstständig machen darf solche Kurse in der Handwerkskammer belegen.Vielen anderen wird so etwas von ihren Handelskammern angeboten.Selbst als Heilpraktikerin kann ich bei meinem Verband solche Kurse besuchen .Aber bei den Physioverbänden hab ich sowas bisher nicht gefunden und als mich damals als Physio selbstständig gemacht habe ,hab ich einen Kurs bei Buchner wegen Kassen /Privatabrechnung besucht und für Betriebswirtschaft Kurse bei der VHS damit ich wußte wie es geht und was mir meine Steuerberaterin erzählt.
Das ganze dann nochmal für Arbeitsrechte und Pflichten musste man sich selber erfragen und erlesen .
( vor mehr als 25 Jahren da gab`s noch kein Google und CO)
Heute ist es ja eigentlich relativ einfach erste Infos übers Internet zu erhalten.
Und wenn es dann tiefer oder genauer sein soll/muss dafür gibts dann Anwälte.
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• Ladyfee
[b]Das Problem ist ja, das Physios solche Betriebswirtschaftlichen und Arbeitsrechtlichen Regelungen nicht mal im Ansatz dort lernen.[/b] Jeder Handwerker muss bevor er sich Selbstständig machen darf solche Kurse in der Handwerkskammer belegen.Vielen anderen wird so etwas von ihren Handelskammern angeboten.Selbst als Heilpraktikerin kann ich bei meinem Verband solche Kurse besuchen .Aber bei den Physioverbänden hab ich sowas bisher nicht gefunden und als mich damals als Physio selbstständig gemacht habe ,hab ich einen Kurs bei Buchner wegen Kassen /Privatabrechnung besucht und für Betriebswirtschaft Kurse bei der VHS damit ich wußte wie es geht und was mir meine Steuerberaterin erzählt. Das ganze dann nochmal für Arbeitsrechte und Pflichten musste man sich selber erfragen und erlesen . ( vor mehr als 25 Jahren da gab`s noch kein Google und CO) Heute ist es ja eigentlich relativ einfach erste Infos übers Internet zu erhalten. Und wenn es dann tiefer oder genauer sein soll/muss dafür gibts dann Anwälte.
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eim schrieb:

Das Problem ist ja, das Physios solche Betriebswirtschaftlichen und Arbeitsrechtlichen Regelungen nicht mal im Ansatz dort lernen.
Jeder Handwerker muss bevor er sich Selbstständig machen darf solche Kurse in der Handwerkskammer belegen.Vielen anderen wird so etwas von ihren Handelskammern angeboten.Selbst als Heilpraktikerin kann ich bei meinem Verband solche Kurse besuchen .Aber bei den Physioverbänden hab ich sowas bisher nicht gefunden und als mich damals als Physio selbstständig gemacht habe ,hab ich einen Kurs bei Buchner wegen Kassen /Privatabrechnung besucht und für Betriebswirtschaft Kurse bei der VHS damit ich wußte wie es geht und was mir meine Steuerberaterin erzählt.
Das ganze dann nochmal für Arbeitsrechte und Pflichten musste man sich selber erfragen und erlesen .
( vor mehr als 25 Jahren da gab`s noch kein Google und CO)
Heute ist es ja eigentlich relativ einfach erste Infos übers Internet zu erhalten.
Und wenn es dann tiefer oder genauer sein soll/muss dafür gibts dann Anwälte.

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JoKo28
Vor 3 Wochen
@eim
Das könnte/sollte man in Grundzügen auch in die schulische Ausbildung mit integrieren. Man kann sich heutzutage sofort nach dem Staatsexamen selbständig machen. Früher waren für die Selbstândigkeit zumindest 2 Berufsjahre Voraussetzung. Wenn sich aber die schulische Ausbildung und die vom RP vorgegebenen Inhalte dahingehend nicht ändern, sowie die fachliche Eignung der Lehrer dem Zufall überlassen bleibt, dann ist das ein Problem.
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• Foka18
[mention]eim[/mention] Das könnte/sollte man in Grundzügen auch in die schulische Ausbildung mit integrieren. Man kann sich heutzutage sofort nach dem Staatsexamen selbständig machen. Früher waren für die Selbstândigkeit zumindest 2 Berufsjahre Voraussetzung. Wenn sich aber die schulische Ausbildung und die vom RP vorgegebenen Inhalte dahingehend nicht ändern, sowie die fachliche Eignung der Lehrer dem Zufall überlassen bleibt, dann ist das ein Problem.
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JoKo28 schrieb:

@eim
Das könnte/sollte man in Grundzügen auch in die schulische Ausbildung mit integrieren. Man kann sich heutzutage sofort nach dem Staatsexamen selbständig machen. Früher waren für die Selbstândigkeit zumindest 2 Berufsjahre Voraussetzung. Wenn sich aber die schulische Ausbildung und die vom RP vorgegebenen Inhalte dahingehend nicht ändern, sowie die fachliche Eignung der Lehrer dem Zufall überlassen bleibt, dann ist das ein Problem.

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Inche
Vor 2 Wochen
Ohje da scheint Nachholbedarf zu bestehen.Ich habe das alles in der Handelsschule u in der ersten Berufsausbildung und als Ausbilder durch.Dann webinare von Benjamin Alt u Markus Sobbau um auf dem neusten Stand zu bleiben.BGB Bundesurlaubsgestz wäre mal was.Das sind Aushangpflichtige Gestze
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Ohje da scheint Nachholbedarf zu bestehen.Ich habe das alles in der Handelsschule u in der ersten Berufsausbildung und als Ausbilder durch.Dann webinare von Benjamin Alt u Markus Sobbau um auf dem neusten Stand zu bleiben.BGB Bundesurlaubsgestz wäre mal was.Das sind Aushangpflichtige Gestze
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Inche schrieb:

Ohje da scheint Nachholbedarf zu bestehen.Ich habe das alles in der Handelsschule u in der ersten Berufsausbildung und als Ausbilder durch.Dann webinare von Benjamin Alt u Markus Sobbau um auf dem neusten Stand zu bleiben.BGB Bundesurlaubsgestz wäre mal was.Das sind Aushangpflichtige Gestze

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limone
Vor 2 Wochen
Wir hatten schon noch als Unterrichtsfach Berufskunde!!?
War nicht lange, aber doch viel Wesentliches dort gelernt / Bewusstsein entwickelt.
Schweigepflicht, Kündigungsfristen, Dokupflichten... uvm., einiges Unwesentliche auch, aber viel Wichtiges meine ich ist hängengeblieben/angestupst worden bei mir thumbsup
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Wir hatten schon noch als Unterrichtsfach Berufskunde!!? War nicht lange, aber doch viel Wesentliches dort gelernt / Bewusstsein entwickelt. Schweigepflicht, Kündigungsfristen, Dokupflichten... uvm., einiges Unwesentliche auch, aber viel Wichtiges meine ich ist hängengeblieben/angestupst worden bei mir [emoji]thumbsup[/emoji]
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limone schrieb:

Wir hatten schon noch als Unterrichtsfach Berufskunde!!?
War nicht lange, aber doch viel Wesentliches dort gelernt / Bewusstsein entwickelt.
Schweigepflicht, Kündigungsfristen, Dokupflichten... uvm., einiges Unwesentliche auch, aber viel Wichtiges meine ich ist hängengeblieben/angestupst worden bei mir thumbsup

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JoKo28 schrieb:

Ich hab das Konstrukt, ehrlich gesagt, immer noch nicht verstanden, bin mir aber ziemlich sicher, wenn diese Aussagen überhaupt stimmen, dass es komplett mit dem gültigen Arbeitsrecht kollidiert.
Im Laufe der Jahre habe ich Kolleginnen gelernt, die Verträge unterschrieben haben, die zum Himmel stanken. Da haben aber beide dran Schuld. AG und AN. Der AG weiß es halt häufig nicht besser. Auch sowas gehört mit in die schulische Ausbildung integriert, damit es zumindest mal gehört wurde.



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