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Verbot für Akupunktur bei Kassenpatienten?
03.07.2000 • 0 Kommentare

Ein weitgehendes Verbot der Akupunktur in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre nach Ansicht der Krankenkasse Securvita BKK eine verheerende Fehlentscheidung. Für Millionen von Kassenpatienten bedeutete dieses Verbot, das heute beim Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen in Köln auf der Tagesordnung steht, ein weiterer Schlag ins Gesicht. Falls die Entscheidung des Gremiums bindend wird, müssen die Krankenkassen die Akupunktur weitgehend aus ihrem Leistungskatalog streichen.

"Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer sollte ihr Veto gegen den Funktionärsbeschluss einlegen", forderte heute in Hamburg die bundesweite Krankenkasse Securvita BKK, die bewährte Naturheilverfahren unterstützt und Akupunktur in breitem Umfang erstattet. "Wenn Frau Fischer es Ernst meint mit ihrer positiven Haltung zur 'grünen Medizin', dann muss sie die Ärzte- und Kassenfunktionäre in ihre Grenzen verweisen - zugunsten der Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung."

1,5 Millionen Patienten lassen sich jedes Jahr in Deutschland mit Akupunktur behandeln. 30.000 deutsche Ärzte sind nach Angaben von Fachverbänden ausgebildet in der chinesischen Heilkunst durch Nadelstiche an sensiblen Körperpunkten. In China wird sie seit über 2000 Jahren angewandt. In den USA ist Akupunktur als sichere und wirksame Behandlung anerkannt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine Liste von Empfehlungen für Akupunkturbehandlungen herausgegeben.

Weitere bewährte Naturheilverfahren sind ebenfalls davon bedroht, aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgeschlossen zu werden. So hat der Bundesausschuss angekündigt, in Kürze auch über die homöopathische Erstanamnese als Kassenleistung zu entscheiden.

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