Beim SRC Mönchengladbach treffen
evidenzbasierte Physiotherapie,
echte Teamkultur und moderne
Trainingstherapie aufeinander. Wir
glauben: Echte Leidenschaft schafft
echte Ergebnisse.
Was dich erwartet
• Ein Team, das sich gegenseitig
den Rücken stärkt
• Strukturierte Einarbeitung –
auch wenn du frisch startest
• Fortbildungsförderung, die
wirklich stattfindet (MT, MLD,
KG-Gerät u. a.)
• Moderne Räume, in denen
Therapie Spaß macht
• Perspektiven, die mit dir
wachsen
...
evidenzbasierte Physiotherapie,
echte Teamkultur und moderne
Trainingstherapie aufeinander. Wir
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Digitaler Unterricht
Bisher waren digitale Formate für Zertifikatsfortbildungen vollständig ausgeschlossen. Dies ändert sich ab Sommer dieses Jahres für die theoretischen Inhalte. Weiterbildungsträger, die dies umsetzen wollen, müssen in ihrem Curriculum ausweisen, welche Anteile sie in welchem Format anbieten werden. Es werden auch Blended Learning (Selbststudium), Online- und Fernkurse als Beispiele angeführt. Doch als einschränkende Anforderung ist die „Möglichkeit zur direkten Interaktion in Echtzeit mit den Dozierenden während des Kurses“ definiert. Dies widerspricht der aufgelisteten Bandbreite an Formaten. Unter dieser Vorgabe sind somit eigentlich nur Live-Webinare umsetzbar.
Aus MLD wird KPE
Ein erster Schritt zur zeitgemäßen Versorgung in der Lymphologie ist getan. Nun fehlt nur noch die Anpassung der Leistungsbeschreibung. Denn die ideale Versorgung bei lymphatischen Problemen definiert sich seit Jahrzehnten als Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE). Doch dies spiegelt sich weder in der aktuellen Leistungsbeschreibung noch den bisher gültigen Weiterbildungsvorgaben wider. Ab 1. Juni 2026 ändert sich dies zumindest für die Fortbildungen. Die Inhalte müssen deutlich stärker auf Selbstmanagement und die Anleitung zu Bewegungsübungen ausgerichtet werden. Außerdem müssen Hautpflege und -schutz Bestandteil sein.
Unter dem Punkt "Therapeutischer Prozess, Behandlung" steht im ersten Unterpunkt: „Die Teilnehmenden entwickeln eine Therapieplanung basierend auf vorhandenen Quellen der Evidenz“. Und weiter unten: „…begründen und reflektieren kritisch konsequent das therapeutische Vorgehen“. Dies lässt angesichts der „vorhandenen Quellen der Evidenz“ in nahezu allen Fällen nur einen einzigen Schluss zu: Die MLD wird nicht mehr oder höchstens nur noch zu Beginn einer Therapie angewendet (vgl. unseren Artikel zum HTA Bericht beim fortgeschrittenen Lymphödem).
Bisher mussten Weiterbildungsträger für die MLD eine ärztliche Leitung haben. Dies entfällt durch die Neuregelung. Des Weiteren wird der Umfang von 170 auf 140 Unterrichtseinheiten (UE) reduziert. Somit wäre es zukünftig möglich, diese Weiterbildung in drei statt vier Wochen zu absolvieren. Dabei wird auch der ärztliche Anteil des Unterrichts von 24 auf 8 UE gekürzt. Bisher musste der gesamte Stundenumfang inklusive der Prüfung innerhalb von sechs Monaten absolviert werden. Künftig haben TeilnehmerInnen dafür ein ganzes Jahr Zeit. Die Voraussetzung für die Teilnahme – eine abgeschlossene Ausbildung als MasseurIn und med. BademeisterIn oder in Physiotherapie – bleibt unverändert.
Für die Abschlussprüfung ist nun außerdem kein ärztlicher Beisitz mehr nötig. Dafür muss demnächst eine „weiterbildungsträger/-stätten unabhängige Person“ Mitglied der Prüfungskommission sein. Was damit gemeint ist, wird in der Anlage 7 nicht genauer definiert. Am 22.05. findet eine Informationsveranstaltung durch den GKV-SV statt, zu der die Weiterbildungsträger eingeladen wurden. Wir werden versuchen, offene Fragen zu klären und noch fehlende Informationen bereitstellen.
Manuelle Therapie
Bei der Manuellen Therapie ändert sich inhaltlich wenig. Nach der neuen Regelung sollen zehn UE für interprofessionelle/-disziplinäre Zusammenarbeit aufgewendet werden.
Auch hier sind keine ärztliche Leitung des Weiterbildungsträgers und kein ärztlicher Beisitz in der Prüfungskommission mehr nötig. Der ärztliche Unterricht war bislang nicht mit einer klaren Zeitangabe versehen. Dies wurde auf acht UE geändert.
Wie bei der KPE besteht die Prüfungskommission aus drei Fachlehrkräften, wovon auch hier eine Person „weiterbildungsträger/-stätten unabhängig“ sein muss. Zudem ist der Fallbericht kein Teil der Prüfung mehr, soll aber im Rahmen der Weiterbildung weiterhin erstellt werden.
Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät)
Die wohl einschneidendste Änderung der Vorgaben für die KGG-Fortbildung besteht darin, dass ab diesem Sommer bereits SchülerInnen im dritten Ausbildungsjahr beziehungsweise Studierende in den letzten beiden Semestern ihrer Ausbildung an den Fortbildungen teilnehmen dürfen.
Außerdem wird deutlich mehr Fokus auf wissenschaftlich fundierte Grundlagen gelegt. Der Umfang von 40 UE bleibt unverändert und soll inhaltlich weiterhin die Kernprinzipien und Trainingsmodalitäten abdecken.
Voraussetzungen für Fachlehrkräfte
Bisher mussten AnwärterInnen einer Fachdozentenstelle mindestens fünf – bei KGG drei – Assistenzen an vollständigen Kursen absolvieren. Dies wird nun einheitlich auf mindestens zwei Assistenzzeiten reduziert. Diese dürfen allerdings nicht mehr alle bei einer Fachlehrkraft absolviert werden. Für MT und KPE bleibt weiterhin eine Prüfungskommission für Fachlehrkräfte bestehen.
Bestandsschutz
Die Neuregelung tritt bereits diesen Sommer in Kraft. Ab 1. Juni 2027 sind die Vorgaben verbindlich anzuwenden. Kurse, die vor diesem Datum begonnen wurden und den bisherigen Bestimmungen entsprachen, werden anerkannt, solange sie bis spätestens Ende Mai 2031 abgeschlossen werden. Für solche Fortbildungen ist die jeweilige Prüfungsordnung anzuwenden, unter deren Vorgabe die Weiterbildung gestartet wurde.
Für alle bereits erworbenen Zertifikate gilt ein Bestandsschutz. Diese berechtigen weiterhin zur Abrechnung der entsprechenden Heilmittel und müssen auch nicht erneuert werden. Gleiches gilt für bereits anerkannte Fachlehrkräfte.
Martin Römhild B.Sc. / physio.de
FortbildungRahmenvertragLymphdrainageManuelle TherapieZertifikate
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Ich frag mich, wie können Menschen die soweit weg von der Realität sind, solche Dinge ausarbeiten. Es hat sich null Komma null geändert.
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Andreas Bock schrieb:
Moment mal, es heißt nun KPE! Das verändert doch nun alles:-)
Ich frag mich, wie können Menschen die soweit weg von der Realität sind, solche Dinge ausarbeiten. Es hat sich null Komma null geändert.
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Halbtitan schrieb:
Im Grunde wurden nur hier und da ein paar Punkte geändert, welche fast ausnahmslos die Fortbildungsanbieter betreffen.
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MikeL schrieb:
Sehe ich anders. Wenn auf den KGG-Kursen zukünftig (sinnvolle) wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt werden, würden künftig vielleich weniger Physios nutzlosen Unsinn mit ihren Patienten an den Geräten veranstalten.
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PT-Nik schrieb:
@MikeL Wenn! Ich sehe keine schriftliche Verpflichtung das die Qualität in irgendeiner Fobi steigen soll/muss. MLD immer noch zu teuer (kein eigentlich in die Ausbildung), KGG immer noch zu kurz und bei weitem nicht das was muss (müsste zusammen gepackt werden mit einem guten Sportphysio zB SPT - nicht DOSB), MT kocht immer noch jeder seine Suppe und die deutschen Kurse packen internationales Niveau nicht.
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PT-Nik schrieb:
Sieht für mich nach maximal nutzlosen Änderungen aus. Kein relevanter Kritikpunkt wurde angefasst.
Da die MLD schön zu fördern geht durch Bildungsgutscheine und AEZ Antrag ist es mir aber fast egal ob da jemand 3 oder 4 Wochen auf Arbeit fehlt.
MT hätte man gern etwas zusammen stauchen können, das muss man keine 2 Jahre ziehen. Drei Viertel der Kurse war meist nur ständiges Wiederholen.
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Horatio72 schrieb:
Hallo, kannst du mir da biite ne kurze Info geben wie das mit der Förderung abläuft? Das wär Nett, Danke.
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Adam Stremel schrieb:
@Horatio72 Wenn du jemanden neu einstellen möchtest, aber er die Voraussetzung nicht erfüllt, dann kannst du mit der ARGE/Jobcenter über Förderung reden.
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Dorsovolar schrieb:
@Adam Stremel Die Zeiten sind vorbei, zumindest bei uns...
Voraussetzung ist dass die Weiterbildung zertifiziert ist für Bildungsgutscheine, das haben aber die meisten großen Schulen und Weiterbildungszentren. Das geht auch nur für große Weiterbildungen mit mindestens 120 Unterrichtseinheiten.
Also perfekt für MLD und MT.
Zusätzlich kannst du bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Lohnausfall stellen der durch die Freistellung des Mitarbeiters entsteht, da bekommst du einen großen Teil der Stunden bezahlt die du dem Arbeitnehmer frei gibst.
Und der Arbeitnehmer kriegt sogar Kilometergeld von der Arbeitsagentur.
Ist immer viel Papier aber das Ergebnis ist schon sehr gut.
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Stefan Arnold schrieb:
@Horatio72 du kannst einen Bildungsgutschein bei der Arbeitsagentur für deinen Mitarbeiter beantragen. Sind ein paar Seiten Anträge ausfüllen aber finanziell lohnt sich das definitiv. Geht alle 2 Jahre für den selben Mitarbeiter.
Voraussetzung ist dass die Weiterbildung zertifiziert ist für Bildungsgutscheine, das haben aber die meisten großen Schulen und Weiterbildungszentren. Das geht auch nur für große Weiterbildungen mit mindestens 120 Unterrichtseinheiten.
Also perfekt für MLD und MT.
Zusätzlich kannst du bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Lohnausfall stellen der durch die Freistellung des Mitarbeiters entsteht, da bekommst du einen großen Teil der Stunden bezahlt die du dem Arbeitnehmer frei gibst.
Und der Arbeitnehmer kriegt sogar Kilometergeld von der Arbeitsagentur.
Ist immer viel Papier aber das Ergebnis ist schon sehr gut.
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Stefan Arnold schrieb:
Naja zumindest nur noch 3 Wochen MLD Weiterbildung. Wenn man das Wickeln in der Weiterbildung vom Inhalt noch reduziert, in der Praxis macht man es fast nie, es sei denn man arbeitet in einer Lymphklinik, könnte man sogar 2 Wochen draus machen.
Da die MLD schön zu fördern geht durch Bildungsgutscheine und AEZ Antrag ist es mir aber fast egal ob da jemand 3 oder 4 Wochen auf Arbeit fehlt.
MT hätte man gern etwas zusammen stauchen können, das muss man keine 2 Jahre ziehen. Drei Viertel der Kurse war meist nur ständiges Wiederholen.
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Horatio72 schrieb:
Von den 4 Wochen MLD Kurs konntest du locker 3 Wochen streichen. Entweder Sachen die wir schon in der Ausbildung hatten oder wir haben einfach nur stumpf 4 Stunden am Tag geübt und wiederholt. Eine Woche Basis. Fertig. Wer weiterhin Interesse hat kann ja zusätzliche Einzel Fobis Module machen (Gesicht etc.) Ich habe den Schein seit 12 Jahren und habe nur ein einziges Mal gewickelt seitdem.
Zur MT a) die Weiterbildung ist keine Weiterbildung, da alles schon ausreichend in der Ausbildung gelehrt wurde.
Generell: Wirklich neu wäre es gewwesen, wenn man die Möglichkeit geschaffen hätte nur die Prüfung abzulegen und beim Bestehen das Zertifikat zu erhalten.
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Inche schrieb:
No in der Ausbildung fehlten bei der MLD die Krankheitsbilder einige Griffe,die Hautpflege u die Wikelung.Man könnte das ganze aber jetzt in die Ausbildung einbinden.Die Leistungsbeschreibung und Anwendungsgebiete anpassen.Die Bezahlung auf Zertifkate nievo anpassen.Die Wickel als 2 Rangiges HM u der Pat bringt sein Material mit.Die MLD/KPE Blanko verpflichtend.Dann würde die KPE im geringeren aber sinnvollerem Umfang u wirtschaftlicher eingesetzt.Bei uns würden dann einige nichts mehr,andere Frequenz gemindert oder vom Zeitfenster her angepasster laufen.Und meine Masseurin kann ohne Ersatz in den Ruhestand.
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Horatio72 schrieb:
Ich fände es am einfachsten 1 Woche MLD. Damit kannst du alle MLD 30 abrechnen die bei Kreuzband oder anderen Operationen indiziert sind. Für alles andere eine Erweiterung (z.b. extramodul MAMA Ca_Op etc) Ich würde mir das nach der ganzen Zeot gar nicht mehr zutrauen da adäquat zu behandeln.
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Halbtitan schrieb:
Zur MLD: a) Solange die Leistungsbeschreibung nicht geändert wird ist egal, dass aus MLD jetzt KPE gemacht wird. b) die Weiterbildung ist keine Weiterbildung, da alles schon ausreichend in der Ausbildung gelehrt wurde.
Zur MT a) die Weiterbildung ist keine Weiterbildung, da alles schon ausreichend in der Ausbildung gelehrt wurde.
Generell: Wirklich neu wäre es gewwesen, wenn man die Möglichkeit geschaffen hätte nur die Prüfung abzulegen und beim Bestehen das Zertifikat zu erhalten.
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Unsichtbar schrieb:
Die Zertifikate werden damit für die Zukunft zementiert. Von mir aus.
Eine Abrechnungsposition Physiotherapie, eine gut dotierte abzurechnende Befundposition, Taktungen 30/45/60 Minuten oder analog dazu 20/40/60 Minuten, die Vergütung richtet sich nach der Taktung, der Therapeut entscheidet ganz alleine über die Therapiemethode. So etwas gibts doch gar nicht? Doch. Gibt es. Seit Jahrzehnten wird dies genau so in der Logopädie und Ergotherapie mit Erfolg praktiziert. Und die Ausbildungen der Logopädie und Ergotherapie sind nicht weniger umfangreich als die der Physiotherapie.
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logofox schrieb:
Wie wäre es denn mal mit einer richtigen Neuerung?
Eine Abrechnungsposition Physiotherapie, eine gut dotierte abzurechnende Befundposition, Taktungen 30/45/60 Minuten oder analog dazu 20/40/60 Minuten, die Vergütung richtet sich nach der Taktung, der Therapeut entscheidet ganz alleine über die Therapiemethode. So etwas gibts doch gar nicht? Doch. Gibt es. Seit Jahrzehnten wird dies genau so in der Logopädie und Ergotherapie mit Erfolg praktiziert. Und die Ausbildungen der Logopädie und Ergotherapie sind nicht weniger umfangreich als die der Physiotherapie.
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spartaner schrieb:
Wenn es jetzt KPE heißt und nicht mehr "Manuelle..." heißt das auch, dass wir mit Gerätschaften arbeiten und abrechnen dürfen?
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