Physiotherapeut (m/w/d) gesucht
Gestalte mit uns die Therapie von
morgen. Hast du Lust auf etwas
Neues? Auf ein Arbeitsumfeld, in
dem du endlich das umsetzen kannst,
was dir in anderen Praxen gefehlt
hat?
Wir bei Medical Fit möchten
Physiotherapie neu denken und
weiterentwickeln – weg von reiner
Beschäftigungstherapie, hin zu
moderner, evidenzbasierter und
aktiver Therapie. Werde Teil dieser
Entwicklung und schreibe mit uns
ein neues Kapitel in der
Physiotherapie.
Was dich bei uns e...
Gestalte mit uns die Therapie von
morgen. Hast du Lust auf etwas
Neues? Auf ein Arbeitsumfeld, in
dem du endlich das umsetzen kannst,
was dir in anderen Praxen gefehlt
hat?
Wir bei Medical Fit möchten
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weiterentwickeln – weg von reiner
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Was dich bei uns e...
wir haben nun seit etwa einem halben Jahr das Thema, dass einige Zahnärzte ihre Verordnungen nicht auf den dafür vorgesehenen Vordruck drucken, sondern schwarz-weiß auf ein weißes Papier. Sieht aus wie eine Kopie mit originaler Arztunterschrift.
Der Verband hat dazu geraten, darauf zu bestehen, dass es auf ein Original Vordruck gedruckt wird, also haben wir jedes Mal die Patienten wieder zum Arzt geschickt und es neu drucken lassen.
Jetzt kommen Patienten, die sagen, der Arzt hat gar keine Vordrucke und kann es nur schwarz-weiß ausdrucken.
Habt ihr das auch öfter? Warum sind es nur die Zahnärzte? Verdienen sie so wenig Geld, dass die paar Cent nicht mehr ausgegeben werden können? Gab es schon Absetzungen, wenn der Vordruck nicht original ist? Wie kann ich das nun händeln? Den Patienten komplett abweisen?
Danke für eure Ideen!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager Das sollte dein Verband mal die HMR Zahnärzte lesen. Weißes, normales Papier ist demnach ausdrücklich erlaubt! Im Übrigen ähnlich wie bei BG-Verordnungen.
ja so isses und diese Frage wurde auch schon häufiger diskutiert und geholfen ... wie auch hiermal wieder vom Lars
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ja so isses und diese Frage wurde auch schon häufiger diskutiert und geholfen ... wie auch hiermal wieder vom Lars
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager Und als rechtssichere Quelle:
Link Artikel 1 Sätze 6 bis 8
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ali schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager Welcher Verband lässt denn mal wieder Praktikanten Fragen beantworten?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali 😂😂
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:
Ihr habt alle Recht! Nachdem ich nochmal dort angerufen habe, wurde genau das gesagt, dass die Zahnärzte das dürfen! Sorry, wenn die Frage schon oft gestellt wurde... Und danke für die Antworten!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heilmittelkataloghinterfrager Also war es beim ersten Mal doch der Praktikant. 😂😂
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Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:
Und beim 3. und 4. Mal leider auch ... laughing
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Problem beschreiben
Heilmittelkataloghinterfrager schrieb:
Hi liebe Community,
wir haben nun seit etwa einem halben Jahr das Thema, dass einige Zahnärzte ihre Verordnungen nicht auf den dafür vorgesehenen Vordruck drucken, sondern schwarz-weiß auf ein weißes Papier. Sieht aus wie eine Kopie mit originaler Arztunterschrift.
Der Verband hat dazu geraten, darauf zu bestehen, dass es auf ein Original Vordruck gedruckt wird, also haben wir jedes Mal die Patienten wieder zum Arzt geschickt und es neu drucken lassen.
Jetzt kommen Patienten, die sagen, der Arzt hat gar keine Vordrucke und kann es nur schwarz-weiß ausdrucken.
Habt ihr das auch öfter? Warum sind es nur die Zahnärzte? Verdienen sie so wenig Geld, dass die paar Cent nicht mehr ausgegeben werden können? Gab es schon Absetzungen, wenn der Vordruck nicht original ist? Wie kann ich das nun händeln? Den Patienten komplett abweisen?
Danke für eure Ideen!
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