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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Unterschied VadR und Langzeitverordnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Unterschied VadR und Langzeitverordnung
Es gibt 7 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
22.01.2013 23:35
Hallo zusammen,

könnt ihr mir den Unterschied zwischen VadR und Langzeitverordnung erklären?

Vielen Dank im Vorraus :blush:
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Hallo zusammen, könnt ihr mir den Unterschied zwischen VadR und Langzeitverordnung erklären? Vielen Dank im Vorraus :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen,

könnt ihr mir den Unterschied zwischen VadR und Langzeitverordnung erklären?

Vielen Dank im Vorraus :blush:

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CM Müller
23.01.2013 07:13
Hallo es gibt keine Langzeitverordnungen.
Es gibt Langzeitgenehmigungen. Das heißt, bei VadR die KK die keinen Genehmigungsverzicht haben ein Antrag auf Längerfristige Genehmigung gestellt werden kann. Gültigkeit bis zu zwei Jahre.
Dadurch müssen die VadR in der Zeit nicht mehr genehmigt werden.

Gruß Manfred

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• TaPi
Hallo es gibt keine Langzeitverordnungen. Es gibt Langzeitgenehmigungen. Das heißt, bei VadR die KK die keinen Genehmigungsverzicht haben ein Antrag auf Längerfristige Genehmigung gestellt werden kann. Gültigkeit bis zu zwei Jahre. Dadurch müssen die VadR in der Zeit nicht mehr genehmigt werden. Gruß Manfred
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CM Müller schrieb:

Hallo es gibt keine Langzeitverordnungen.
Es gibt Langzeitgenehmigungen. Das heißt, bei VadR die KK die keinen Genehmigungsverzicht haben ein Antrag auf Längerfristige Genehmigung gestellt werden kann. Gültigkeit bis zu zwei Jahre.
Dadurch müssen die VadR in der Zeit nicht mehr genehmigt werden.

Gruß Manfred

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morpheus-06
23.01.2013 08:06
Unterschied für den Arzt -> je Diagnose fällt die Vo. nicht ins Budget (Langfristgenehmigung)
Für den Therapeuten gibt es keinen Unterschied, sonst siehe Beitrag von CM Müller



[bearbeitet am 23.01.13 08:15]
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• TaPi
Unterschied für den Arzt -> je Diagnose fällt die Vo. nicht ins Budget (Langfristgenehmigung) Für den Therapeuten gibt es keinen Unterschied, sonst siehe Beitrag von CM Müller [bearbeitet am 23.01.13 08:15]
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RePro
23.01.2013 10:34
wo steht das Langfristgen. Vo nicht ins Budget fallen ?

:tired_face:
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wo steht das Langfristgen. Vo nicht ins Budget fallen ? :tired_face:
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RePro schrieb:

wo steht das Langfristgen. Vo nicht ins Budget fallen ?

:tired_face:

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lexa schumanski
23.01.2013 12:42
Siehe zuständige KV

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lexa schumanski schrieb:

Siehe zuständige KV

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Anonymer Teilnehmer
23.01.2013 12:44
Und wie ist das bei VadR, der KK, die keine Genehmigung verlangen, da fällt es doch ins Budget, oder? Kann man da auch etwas beantragen, dass der Arzt bei diesen auch nicht auf das Budget zurückgreifen muss?
Somit wäre es für den Arzt ja von Vorteil, wenn er Patienten von KK hat, die eine Genehmigung bei VadR verlangen und dann einfach Langzeitgenehmigung beantragt, oder? Wer muss diese Langzeitgenehmigung eigentlich beantragen, der Patient, der Arzt, oder der Therapeut?

Liebe Grüße
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Und wie ist das bei VadR, der KK, die keine Genehmigung verlangen, da fällt es doch ins Budget, oder? Kann man da auch etwas beantragen, dass der Arzt bei diesen auch nicht auf das Budget zurückgreifen muss? Somit wäre es für den Arzt ja von Vorteil, wenn er Patienten von KK hat, die eine Genehmigung bei VadR verlangen und dann einfach Langzeitgenehmigung beantragt, oder? Wer muss diese Langzeitgenehmigung eigentlich beantragen, der Patient, der Arzt, oder der Therapeut? Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Und wie ist das bei VadR, der KK, die keine Genehmigung verlangen, da fällt es doch ins Budget, oder? Kann man da auch etwas beantragen, dass der Arzt bei diesen auch nicht auf das Budget zurückgreifen muss?
Somit wäre es für den Arzt ja von Vorteil, wenn er Patienten von KK hat, die eine Genehmigung bei VadR verlangen und dann einfach Langzeitgenehmigung beantragt, oder? Wer muss diese Langzeitgenehmigung eigentlich beantragen, der Patient, der Arzt, oder der Therapeut?

Liebe Grüße

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gabriele639
23.01.2013 19:34
Der Patient. :blush:

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Der Patient. :blush:
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gabriele639 schrieb:

Der Patient. :blush:

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morpheus-06 schrieb:

Unterschied für den Arzt -> je Diagnose fällt die Vo. nicht ins Budget (Langfristgenehmigung)
Für den Therapeuten gibt es keinen Unterschied, sonst siehe Beitrag von CM Müller



[bearbeitet am 23.01.13 08:15]



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