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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Therapieabbruch GUVV

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Neues Thema
Therapieabbruch GUVV
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chris jünger
06.02.2013 13:52
Hallo liebe Kollegen,

möchte GUVV- Rezept nach 4 Beh. aufgrund mangelndem Erscheinen der Pat. einreichen.
Wie geht Ihr vor. Begleitscreiben mit Begründung oder einfach abrechnen?

Danke im voraus!

Chris
1

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Hallo liebe Kollegen, möchte GUVV- Rezept nach 4 Beh. aufgrund mangelndem Erscheinen der Pat. einreichen. Wie geht Ihr vor. Begleitscreiben mit Begründung oder einfach abrechnen? Danke im voraus! Chris
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chris jünger schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

möchte GUVV- Rezept nach 4 Beh. aufgrund mangelndem Erscheinen der Pat. einreichen.
Wie geht Ihr vor. Begleitscreiben mit Begründung oder einfach abrechnen?

Danke im voraus!

Chris

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therapeutin
06.02.2013 14:17
einfach 4 x abrechnen...mach es doch nicht kompliziert :wink:
3

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• Gerry
• gabriele639
• morpheus-06
einfach 4 x abrechnen...mach es doch nicht kompliziert :wink:
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therapeutin schrieb:

einfach 4 x abrechnen...mach es doch nicht kompliziert :wink:

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don
06.02.2013 16:33
Abrechnen und fertig. Evtl. einen kleinen Vermerk direkt auf der Veordnung machen.
1

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• gabriele639
Abrechnen und fertig. Evtl. einen kleinen Vermerk direkt auf der Veordnung machen.
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saloia
06.02.2013 19:16
ich würde da allerdings doch einen hinweis auf das verhalten des patienten geben:
abbruch wegen mangelnder compliance/mitarbeit d. patienten

1

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ich würde da allerdings doch einen hinweis auf das verhalten des patienten geben: abbruch wegen mangelnder compliance/mitarbeit d. patienten
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saloia schrieb:

ich würde da allerdings doch einen hinweis auf das verhalten des patienten geben:
abbruch wegen mangelnder compliance/mitarbeit d. patienten

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chris jünger
07.02.2013 12:12
Ich danke für eure hilfreichen Tipps!!

Greetz Chris
1

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Ich danke für eure hilfreichen Tipps!! Greetz Chris
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chris jünger schrieb:

Ich danke für eure hilfreichen Tipps!!

Greetz Chris

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don schrieb:

Abrechnen und fertig. Evtl. einen kleinen Vermerk direkt auf der Veordnung machen.

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rudibam
06.02.2013 19:06
Abbruch wegen Fristenüberschreitung!
1

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Abbruch wegen Fristenüberschreitung!
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rudibam schrieb:

Abbruch wegen Fristenüberschreitung!



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