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Landkreis Celle/Region Hannover

Die AKH Ambulant gGmbH ist eine
100%ige Tochtergesellschaft des
Allgemeinen Krankenhauses Celle mit
dem Anspruch, ihren Patienten eine
hochwertige therapeutische
Versorgung zu bieten.

Für unser Therapiezentrum AKH
Ambulant gGmbH suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.

Ihr Profil:

- Abgeschlossene Ausbildung zum
Physiotherapeuten
- Erste Berufserfahrung
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- Zusatzqualifikationen sind
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Prüfpflicht, noch Sinnvoll???

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Neues Thema
Prüfpflicht, noch Sinnvoll???
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bettina.vollbracht
10.02.2013 14:15
Folgender Fall, läßt diese Frage aufkommen:

Eine Patietin aus unserer Praxis hatte am 06.12.2012 ihren letzten Behandlungstermin mit einer Folgeverordnung. Ende Januar war sie erneut bei ihrer Hausärztin und bekam eine Erstverordnung mit gleicher Diagnose und gleichem IK-Schlüssel (WS2a). Gemäß HMK und laut unserem Praxisprogramm wäre dies aber die 2. Folgeverordnung, wir haben Pat. zur Arztpraxis geschickt dies bitte ändern zu lassen. Am nächsten Tag kam sie wieder, Verordnung wird nicht geändert, die Artzpraxis meint das wäre so richtig, da das letzte Rezept Ende Oktober 2012 ausgestellt wäre, wären die 12 Wo. Unterbrechung gegeben und so mit wäre dies eine EV. Daraufhin habe ich in der Praxis angerufen, und versucht die Sache zu klären, Unterbrechung ab dem letzten Behandlungstermin usw. Die Arztpraxis besteht auf ihre Version, hatte so gar angeblich Rückprache mit der KV die dies so bestätigte. Darauf habe ich bei der KK (Barmer-GEK) angerufen um sicher zugehen, das ich meine Leistung auch erstattet bekomme wenn der Arzt die Vo. nicht ändert. Die sehr freundliche Dame (Name hab ich mir notiert) teilte mir dann mit, das es keine Rolle spielt ob der Arzt das ändert oder nicht, die Leistung wird bezahlt, die KK hätten gar keine Möglichkeit zu prüfen ob dies eine EV od. Folgevo. ist. Ich soll es vermerken, das die Arztpräxis die Änderung verweigert. Die Barmer hat mir zwar Bestätigt, das die 12 Wo.Frist ab dem letzten Behandlungstermin gezählt wird, aber anscheinend spielt das keine Rolle. Warum sollen wir dann noch prüfen?
Hab ich vielleicht verrpasst das die Prüftpflicht wieder aufgehoben wurde und das alles eigentlich auch egal ist?
Für eine gute sachliche Diskusion bedanke ich mich im Voraus, wünschen eine schönen Sonntag.
:smile:
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Folgender Fall, läßt diese Frage aufkommen: Eine Patietin aus unserer Praxis hatte am 06.12.2012 ihren letzten Behandlungstermin mit einer Folgeverordnung. Ende Januar war sie erneut bei ihrer Hausärztin und bekam eine Erstverordnung mit gleicher Diagnose und gleichem IK-Schlüssel (WS2a). Gemäß HMK und laut unserem Praxisprogramm wäre dies aber die 2. Folgeverordnung, wir haben Pat. zur Arztpraxis geschickt dies bitte ändern zu lassen. Am nächsten Tag kam sie wieder, Verordnung wird nicht geändert, die Artzpraxis meint das wäre so richtig, da das letzte Rezept Ende Oktober 2012 ausgestellt wäre, wären die 12 Wo. Unterbrechung gegeben und so mit wäre dies eine EV. Daraufhin habe ich in der Praxis angerufen, und versucht die Sache zu klären, Unterbrechung ab dem letzten Behandlungstermin usw. Die Arztpraxis besteht auf ihre Version, hatte so gar angeblich Rückprache mit der KV die dies so bestätigte. Darauf habe ich bei der KK (Barmer-GEK) angerufen um sicher zugehen, das ich meine Leistung auch erstattet bekomme wenn der Arzt die Vo. nicht ändert. Die sehr freundliche Dame (Name hab ich mir notiert) teilte mir dann mit, das es keine Rolle spielt ob der Arzt das ändert oder nicht, die Leistung wird bezahlt, die KK hätten gar keine Möglichkeit zu prüfen ob dies eine EV od. Folgevo. ist. Ich soll es vermerken, das die Arztpräxis die Änderung verweigert. Die Barmer hat mir zwar Bestätigt, das die 12 Wo.Frist ab dem letzten Behandlungstermin gezählt wird, aber anscheinend spielt das keine Rolle. Warum sollen wir dann noch prüfen? Hab ich vielleicht verrpasst das die Prüftpflicht wieder aufgehoben wurde und das alles eigentlich auch egal ist? Für eine gute sachliche Diskusion bedanke ich mich im Voraus, wünschen eine schönen Sonntag. :smile:
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bettina.vollbracht schrieb:

Folgender Fall, läßt diese Frage aufkommen:

Eine Patietin aus unserer Praxis hatte am 06.12.2012 ihren letzten Behandlungstermin mit einer Folgeverordnung. Ende Januar war sie erneut bei ihrer Hausärztin und bekam eine Erstverordnung mit gleicher Diagnose und gleichem IK-Schlüssel (WS2a). Gemäß HMK und laut unserem Praxisprogramm wäre dies aber die 2. Folgeverordnung, wir haben Pat. zur Arztpraxis geschickt dies bitte ändern zu lassen. Am nächsten Tag kam sie wieder, Verordnung wird nicht geändert, die Artzpraxis meint das wäre so richtig, da das letzte Rezept Ende Oktober 2012 ausgestellt wäre, wären die 12 Wo. Unterbrechung gegeben und so mit wäre dies eine EV. Daraufhin habe ich in der Praxis angerufen, und versucht die Sache zu klären, Unterbrechung ab dem letzten Behandlungstermin usw. Die Arztpraxis besteht auf ihre Version, hatte so gar angeblich Rückprache mit der KV die dies so bestätigte. Darauf habe ich bei der KK (Barmer-GEK) angerufen um sicher zugehen, das ich meine Leistung auch erstattet bekomme wenn der Arzt die Vo. nicht ändert. Die sehr freundliche Dame (Name hab ich mir notiert) teilte mir dann mit, das es keine Rolle spielt ob der Arzt das ändert oder nicht, die Leistung wird bezahlt, die KK hätten gar keine Möglichkeit zu prüfen ob dies eine EV od. Folgevo. ist. Ich soll es vermerken, das die Arztpräxis die Änderung verweigert. Die Barmer hat mir zwar Bestätigt, das die 12 Wo.Frist ab dem letzten Behandlungstermin gezählt wird, aber anscheinend spielt das keine Rolle. Warum sollen wir dann noch prüfen?
Hab ich vielleicht verrpasst das die Prüftpflicht wieder aufgehoben wurde und das alles eigentlich auch egal ist?
Für eine gute sachliche Diskusion bedanke ich mich im Voraus, wünschen eine schönen Sonntag.
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Klaus Reinhardt
10.02.2013 14:24
Hallo,
würde mich nicht drauf verlassen. Habe gerade einen Fall, bei dem ich die Kosten nicht erstatte bekomme, weil zwischen beiden Erst-VO nur ein Tag an 12 Wochen gefehlt hat. Geprüft von der Deutschen BKK. Ab letzten Behandlungstag.
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Hallo, würde mich nicht drauf verlassen. Habe gerade einen Fall, bei dem ich die Kosten nicht erstatte bekomme, weil zwischen beiden Erst-VO nur ein Tag an 12 Wochen gefehlt hat. Geprüft von der Deutschen BKK. Ab letzten Behandlungstag.
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Klaus Reinhardt schrieb:

Hallo,
würde mich nicht drauf verlassen. Habe gerade einen Fall, bei dem ich die Kosten nicht erstatte bekomme, weil zwischen beiden Erst-VO nur ein Tag an 12 Wochen gefehlt hat. Geprüft von der Deutschen BKK. Ab letzten Behandlungstag.

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JürgenK
10.02.2013 16:00
Hallo Bettina, habe mir soeben noch einmal in den HMR den §7 Absatz 5 durchgelesen >>1Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.<<
Dies ist der entscheidende Teilsatz "abgelaufen ist"...
und den würde ich der Praxis sehr nahe bringen
Viel Glück
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: Hier noch ein Ergänzender Beitrag: http://www.physio.de/forum/abrechnung/va.d.r/8/152179/152183#reply_152183


[bearbeitet am 10.02.13 16:05]



[bearbeitet am 10.02.13 16:08]
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• bettina.vollbracht
Hallo Bettina, habe mir soeben noch einmal in den HMR den §7 Absatz 5 durchgelesen >>1Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, [b]wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.[/b]<< Dies ist der entscheidende Teilsatz "abgelaufen ist"... und den würde ich der Praxis sehr nahe bringen Viel Glück JürgenK :kissing_closed_eyes: PS: Hier noch ein Ergänzender Beitrag: http://www.physio.de/forum/abrechnung/va.d.r/8/152179/152183#reply_152183 [bearbeitet am 10.02.13 16:05] [bearbeitet am 10.02.13 16:08]
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bettina.vollbracht
10.02.2013 20:14
Danke! Das seh ich ja genau so. Aber ich lass es jetzt dabei. Was mich stutzig macht ist die Aussage der KK, das die keine Möglichkeit haben dies zu überprüfen ob EV oder doch richtiger FolgeVo. kann ich mir nicht vorstellen. Habe den Eindruck das die KK'en langsam merken, das sehr viele Vo's in den Arztpraxen falsch ausgestellt werden. Ich selbst hatte ja erst vor kurzem den Fall das die AOK mir sogar 2 Vo. zur Korrektur zurück geschickt hat, das gabs vorher noch nie. Irgendwas ist im Busch :smile:, das Gefühl werd ich nicht los. :unamused:
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Danke! Das seh ich ja genau so. Aber ich lass es jetzt dabei. Was mich stutzig macht ist die Aussage der KK, das die keine Möglichkeit haben dies zu überprüfen ob EV oder doch richtiger FolgeVo. kann ich mir nicht vorstellen. Habe den Eindruck das die KK'en langsam merken, das sehr viele Vo's in den Arztpraxen falsch ausgestellt werden. Ich selbst hatte ja erst vor kurzem den Fall das die AOK mir sogar 2 Vo. zur Korrektur zurück geschickt hat, das gabs vorher noch nie. Irgendwas ist im Busch :smile:, das Gefühl werd ich nicht los. :unamused:
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bettina.vollbracht schrieb:

Danke! Das seh ich ja genau so. Aber ich lass es jetzt dabei. Was mich stutzig macht ist die Aussage der KK, das die keine Möglichkeit haben dies zu überprüfen ob EV oder doch richtiger FolgeVo. kann ich mir nicht vorstellen. Habe den Eindruck das die KK'en langsam merken, das sehr viele Vo's in den Arztpraxen falsch ausgestellt werden. Ich selbst hatte ja erst vor kurzem den Fall das die AOK mir sogar 2 Vo. zur Korrektur zurück geschickt hat, das gabs vorher noch nie. Irgendwas ist im Busch :smile:, das Gefühl werd ich nicht los. :unamused:

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morpheus-06
10.02.2013 21:32
die Kassen die die Rezepte maschinell lesen, können das sogar sehr gut überprüfen, wie z.B. die AOK BW oder die DAK und setzen ab.
Die BEK setzt das Rezept kulanterweise nicht ab, prüfen können die das schon.
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• SGBV
die Kassen die die Rezepte maschinell lesen, können das sogar sehr gut überprüfen, wie z.B. die AOK BW oder die DAK und setzen ab. Die BEK setzt das Rezept kulanterweise nicht ab, prüfen können die das schon.
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morpheus-06 schrieb:

die Kassen die die Rezepte maschinell lesen, können das sogar sehr gut überprüfen, wie z.B. die AOK BW oder die DAK und setzen ab.
Die BEK setzt das Rezept kulanterweise nicht ab, prüfen können die das schon.

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sioux
11.02.2013 09:19
Wenn jeder für seine FEHLER bestraft wird, ist alles kein Problem!

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• bettina.vollbracht
Wenn jeder für seine FEHLER bestraft wird, ist alles kein Problem!
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sioux schrieb:

Wenn jeder für seine FEHLER bestraft wird, ist alles kein Problem!

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JürgenK schrieb:

Hallo Bettina, habe mir soeben noch einmal in den HMR den §7 Absatz 5 durchgelesen >>1Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.<<
Dies ist der entscheidende Teilsatz "abgelaufen ist"...
und den würde ich der Praxis sehr nahe bringen
Viel Glück
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PS: Hier noch ein Ergänzender Beitrag: http://www.physio.de/forum/abrechnung/va.d.r/8/152179/152183#reply_152183


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Britt
11.02.2013 11:49
Gerade bei der BarmerGEK würde ich mich keinesfalls auf diese Aussage verlassen. Ich kenne mehrere Fälle (auch bei mir selbst), in denen im Nachherein niemand etwas von dieser Aussage wissen wollte und die BEK abgesetzt hat.

Gruß Britt
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Gerade bei der BarmerGEK würde ich mich keinesfalls auf diese Aussage verlassen. Ich kenne mehrere Fälle (auch bei mir selbst), in denen im Nachherein niemand etwas von dieser Aussage wissen wollte und die BEK abgesetzt hat. Gruß Britt
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therapist 12
11.02.2013 12:12
Ich habe letztens einen ähnlichen Fall gehabt,
wo die Ärztin statt Folgeverordnung wieder ein Kreuzchen bei Erstverordnung gesetzt hatte, obwohl noch nicht genug Zeit vestrichen war und der Pat. mit der gleichen Diagnose kam!Die Ärztin weigerte sich ebenfalls, den Fehler einzusehen; also rief ich bei der KK (DAK) an. Diese sagte mir, dass wir das auf der Rückseite des Rezeptes vermerken sollen, dass der Arzt das Rezept nicht ändern will!
Bin jetzt gespannt, ob das mit der Abrechnung klappt:)
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Ich habe letztens einen ähnlichen Fall gehabt, wo die Ärztin statt Folgeverordnung wieder ein Kreuzchen bei Erstverordnung gesetzt hatte, obwohl noch nicht genug Zeit vestrichen war und der Pat. mit der gleichen Diagnose kam!Die Ärztin weigerte sich ebenfalls, den Fehler einzusehen; also rief ich bei der KK (DAK) an. Diese sagte mir, dass wir das auf der Rückseite des Rezeptes vermerken sollen, dass der Arzt das Rezept nicht ändern will! Bin jetzt gespannt, ob das mit der Abrechnung klappt:)
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therapist 12 schrieb:

Ich habe letztens einen ähnlichen Fall gehabt,
wo die Ärztin statt Folgeverordnung wieder ein Kreuzchen bei Erstverordnung gesetzt hatte, obwohl noch nicht genug Zeit vestrichen war und der Pat. mit der gleichen Diagnose kam!Die Ärztin weigerte sich ebenfalls, den Fehler einzusehen; also rief ich bei der KK (DAK) an. Diese sagte mir, dass wir das auf der Rückseite des Rezeptes vermerken sollen, dass der Arzt das Rezept nicht ändern will!
Bin jetzt gespannt, ob das mit der Abrechnung klappt:)

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Eberhard
12.02.2013 18:47

Ich habe schon mal aufs Rezept geschrieben: Arzt will Rezept nicht ums Verrecken ändern. Hatte dabei keine Probleme.

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• bettina.vollbracht
Ich habe schon mal aufs Rezept geschrieben: Arzt will Rezept nicht ums Verrecken ändern. Hatte dabei keine Probleme.
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Eberhard schrieb:


Ich habe schon mal aufs Rezept geschrieben: Arzt will Rezept nicht ums Verrecken ändern. Hatte dabei keine Probleme.

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bettina.vollbracht
12.02.2013 20:12
:clap: Das ist gut!
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:clap: Das ist gut!
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bettina.vollbracht schrieb:

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Britt
13.02.2013 00:31
Hast du das wörtlich so geschrieben? :smile: Finde ich gut.

Gruß Britt
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Hast du das wörtlich so geschrieben? :smile: Finde ich gut. Gruß Britt
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Gruß Britt



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