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Rhein Sieg Kreis

Ambulante Rehabilitation mit 5
Indikationen in Bonn- Alfter
zentral gelegen.
Indikationen Orthopädie,
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Physiotherapie in Einzel- und auch
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Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
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Für jeden Standort gilt:
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A..
04.01.2013 07:57
Sorry, vielleicht wieder eine blöde Frage, aber ich habe ein Privatrezept über 12x MT. Habe aber kein MT, kann ich bei der PK evtl. KG abrechnen? Oder muß diese VO auch geändert werden? Danke
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Sorry, vielleicht wieder eine blöde Frage, aber ich habe ein Privatrezept über 12x MT. Habe aber kein MT, kann ich bei der PK evtl. KG abrechnen? Oder muß diese VO auch geändert werden? Danke
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A.. schrieb:

Sorry, vielleicht wieder eine blöde Frage, aber ich habe ein Privatrezept über 12x MT. Habe aber kein MT, kann ich bei der PK evtl. KG abrechnen? Oder muß diese VO auch geändert werden? Danke

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Helmut Fromberger
04.01.2013 08:37
Wenn Du beim Metzger Rumpsteak bestellst, bist Du dann zufrieden, wenn der Dir daraufhin Schweinenacken gibt?

Du kannst natürlich auch "MT machen". Allerdings wirst Du Dir damit auf lange Sicht gesehen keinen Gefallen tun.

Mach den Kurs!

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Wenn Du beim Metzger Rumpsteak bestellst, bist Du dann zufrieden, wenn der Dir daraufhin Schweinenacken gibt? Du kannst natürlich auch "MT machen". Allerdings wirst Du Dir damit auf lange Sicht gesehen keinen Gefallen tun. Mach den Kurs!
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Helmut Fromberger schrieb:

Wenn Du beim Metzger Rumpsteak bestellst, bist Du dann zufrieden, wenn der Dir daraufhin Schweinenacken gibt?

Du kannst natürlich auch "MT machen". Allerdings wirst Du Dir damit auf lange Sicht gesehen keinen Gefallen tun.

Mach den Kurs!

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Shakespeare
04.01.2013 11:19
Einen Erstattungsanspruch hat der PKV-Pat. i.d.R. nur dann, wenn du eine MT- Ausbildung nachweisen kannst. Eine Zertifikat ist allerdings nicht erforderlich.
Zum fachlichen Aspekt kann ich Helmuth nur zustimmen, laß es, wenn du keine MT-Ausbildung hast. Gruß S.

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• A..
Einen Erstattungsanspruch hat der PKV-Pat. i.d.R. nur dann, wenn du eine MT- Ausbildung nachweisen kannst. Eine Zertifikat ist allerdings nicht erforderlich. Zum fachlichen Aspekt kann ich Helmuth nur zustimmen, laß es, wenn du keine MT-Ausbildung hast. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Einen Erstattungsanspruch hat der PKV-Pat. i.d.R. nur dann, wenn du eine MT- Ausbildung nachweisen kannst. Eine Zertifikat ist allerdings nicht erforderlich.
Zum fachlichen Aspekt kann ich Helmuth nur zustimmen, laß es, wenn du keine MT-Ausbildung hast. Gruß S.

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A..
04.01.2013 11:37
Ich danke Euch für die schnellen Antworten.
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A.. schrieb:

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