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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Neurologische Verordnung bei Privat bez. Baihilfe

Neues Thema
Neurologische Verordnung bei Privat bez. Baihilfe
Es gibt 6 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Wochen
Ich sage meinen privat Versicherten Patienten mit neurologischen Erkrankungen, dass Sie sich KG-ZNS verordnen lassen sollen.
Leider verordnen bei uns auch Neurologen öfter nur KG.

Wie ist Eure Erfahrung, wenn man auf ein KG Rezept den weit höhren Satz ( natürlich meinen kalkulierten Satz) KG-ZNS in Rechnung stellt. Bekommen die Patienten den neurologischen Satz erstattet ?
Der Sohn einer Patientin hatte sich bei der Beihilfe erkundigt, und die meinte, Sie würde den höheren Satz auch bei verordneter KG bezahlen.
Wie geht Ihr vor?
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Ich sage meinen privat Versicherten Patienten mit neurologischen Erkrankungen, dass Sie sich KG-ZNS verordnen lassen sollen. Leider verordnen bei uns auch Neurologen öfter nur KG. Wie ist Eure Erfahrung, wenn man auf ein KG Rezept den weit höhren Satz ( natürlich meinen kalkulierten Satz) KG-ZNS in Rechnung stellt. Bekommen die Patienten den neurologischen Satz erstattet ? Der Sohn einer Patientin hatte sich bei der Beihilfe erkundigt, und die meinte, Sie würde den höheren Satz auch bei verordneter KG bezahlen. Wie geht Ihr vor?
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massu
Vor 3 Wochen
@Anonymer Teilnehmer verstehe nicht, dem Arzt ist es doch egal was er bei einem PP verordnet. Ich würde auf ein KG-ZNS Rezept bestehen. Schließlich hat er eine neurologische Diagnose und du die Spezialisierung.

Oder du erhöhst deinen KG Satz auf KG ZNS Satz. Da brauchst du eine Honorarvereinbarung und klär dein Patient auf, dass höchstwahrscheinlich seine Kasse nicht alles übernehmen wird.

Ich würde mein Wissen nicht verschenken!
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• die neue
• hella132
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] verstehe nicht, dem Arzt ist es doch egal was er bei einem PP verordnet. Ich würde auf ein KG-ZNS Rezept bestehen. Schließlich hat er eine neurologische Diagnose und du die Spezialisierung. Oder du erhöhst deinen KG Satz auf KG ZNS Satz. Da brauchst du eine Honorarvereinbarung und klär dein Patient auf, dass höchstwahrscheinlich seine Kasse nicht alles übernehmen wird. Ich würde mein Wissen nicht verschenken!
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer verstehe nicht, dem Arzt ist es doch egal was er bei einem PP verordnet. Ich würde auf ein KG-ZNS Rezept bestehen. Schließlich hat er eine neurologische Diagnose und du die Spezialisierung.

Oder du erhöhst deinen KG Satz auf KG ZNS Satz. Da brauchst du eine Honorarvereinbarung und klär dein Patient auf, dass höchstwahrscheinlich seine Kasse nicht alles übernehmen wird.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich sage meinen privat Versicherten Patienten mit neurologischen Erkrankungen, dass Sie sich KG-ZNS verordnen lassen sollen.
Leider verordnen bei uns auch Neurologen öfter nur KG.

Wie ist Eure Erfahrung, wenn man auf ein KG Rezept den weit höhren Satz ( natürlich meinen kalkulierten Satz) KG-ZNS in Rechnung stellt. Bekommen die Patienten den neurologischen Satz erstattet ?
Der Sohn einer Patientin hatte sich bei der Beihilfe erkundigt, und die meinte, Sie würde den höheren Satz auch bei verordneter KG bezahlen.
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Wochen
Bei einem Rezept vom Neurologen, rechne ich immer KG-ZNS ab, auch wenn nur KG verordnet ist.
Wie oben beschrieben, hatte ich auch den Angehörigen, darüber informiert und gebeten, es ändern zu lassen. Dieser Angehörige sagte aber, laut der Versicherung, KG Verordnung reicht aus und muss nicht auf KG-ZNS ausgestellt sein.
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Bei einem Rezept vom Neurologen, rechne ich immer KG-ZNS ab, auch wenn nur KG verordnet ist. Wie oben beschrieben, hatte ich auch den Angehörigen, darüber informiert und gebeten, es ändern zu lassen. Dieser Angehörige sagte aber, laut der Versicherung, KG Verordnung reicht aus und muss nicht auf KG-ZNS ausgestellt sein.
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hella132
Vor 3 Wochen
Meine Erfahrungen sind anders! Aber kann dir ja in diesem Fall schnuppe sein, wenn der Pat. es für sich so regeln kann. Ansonsten würde ich den Pat. sagen, dass das Rezept auf KG-ZNS ausgestellt sein sollte, wenn sie sichergehen wollen auch den höheren Satz erstattet zu bekommen
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Meine Erfahrungen sind anders! Aber kann dir ja in diesem Fall schnuppe sein, wenn der Pat. es für sich so regeln kann. Ansonsten würde ich den Pat. sagen, dass das Rezept auf KG-ZNS ausgestellt sein sollte, wenn sie sichergehen wollen auch den höheren Satz erstattet zu bekommen
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hella132 schrieb:

Meine Erfahrungen sind anders! Aber kann dir ja in diesem Fall schnuppe sein, wenn der Pat. es für sich so regeln kann. Ansonsten würde ich den Pat. sagen, dass das Rezept auf KG-ZNS ausgestellt sein sollte, wenn sie sichergehen wollen auch den höheren Satz erstattet zu bekommen

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die neue
Vor 3 Wochen
Unbedingt eine Honorarvereinbarung machen. Nicht, dass die Patienten anschließend nichts mehr davon wissen wollen innocent
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• JürgenK
• hella132
Unbedingt eine Honorarvereinbarung machen. Nicht, dass die Patienten anschließend nichts mehr davon wissen wollen [emoji]innocent[/emoji]
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die neue schrieb:

Unbedingt eine Honorarvereinbarung machen. Nicht, dass die Patienten anschließend nichts mehr davon wissen wollen innocent

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Schippi
Vor 3 Wochen
Warum schreibst du auf die Rechnung kg-zns extra?Ich schreibe kg wie vom Arzt angeordnet ,mit meinem preis(kg-zns) und gut ist!warum so ein Spektakel machen!
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• JürgenK
Warum schreibst du auf die Rechnung kg-zns extra?Ich schreibe kg wie vom Arzt angeordnet ,mit meinem preis(kg-zns) und gut ist!warum so ein Spektakel machen!
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Schippi schrieb:

Warum schreibst du auf die Rechnung kg-zns extra?Ich schreibe kg wie vom Arzt angeordnet ,mit meinem preis(kg-zns) und gut ist!warum so ein Spektakel machen!

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Bei einem Rezept vom Neurologen, rechne ich immer KG-ZNS ab, auch wenn nur KG verordnet ist.
Wie oben beschrieben, hatte ich auch den Angehörigen, darüber informiert und gebeten, es ändern zu lassen. Dieser Angehörige sagte aber, laut der Versicherung, KG Verordnung reicht aus und muss nicht auf KG-ZNS ausgestellt sein.



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