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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung MT und Fango auf 2 Rezepten

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Neues Thema
MT und Fango auf 2 Rezepten
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bc-hms
23.01.2013 10:59
Grad steht ne Patientin vor mir, mit 1 Rezept für MT und ein 2. Rezept mit Fango! Ihr Hausarzt behauptet, seit diesem Jahr könne man das nicht mehr auf eins draufschreiben! Hä??
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Grad steht ne Patientin vor mir, mit 1 Rezept für MT und ein 2. Rezept mit Fango! Ihr Hausarzt behauptet, seit diesem Jahr könne man das nicht mehr auf eins draufschreiben! Hä??
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bc-hms schrieb:

Grad steht ne Patientin vor mir, mit 1 Rezept für MT und ein 2. Rezept mit Fango! Ihr Hausarzt behauptet, seit diesem Jahr könne man das nicht mehr auf eins draufschreiben! Hä??

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lexa schumanski
23.01.2013 12:03
kassier 2x rzgebühr ist nur der schaden des p.

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kassier 2x rzgebühr ist nur der schaden des p.
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TheStonie
23.01.2013 12:15
Ergänzende Heilmittel (außer Elektro und Ultraschall) können nicht ohne Primäres Heilmittel verordnet werden!

Also vorsicht, es sei denn, Dir reicht die Zuzahlung für die Fango allein aus!
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Ergänzende Heilmittel (außer Elektro und Ultraschall) können nicht ohne Primäres Heilmittel verordnet werden! Also vorsicht, es sei denn, Dir reicht die Zuzahlung für die Fango allein aus!
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TheStonie schrieb:

Ergänzende Heilmittel (außer Elektro und Ultraschall) können nicht ohne Primäres Heilmittel verordnet werden!

Also vorsicht, es sei denn, Dir reicht die Zuzahlung für die Fango allein aus!

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lexa schumanski schrieb:

kassier 2x rzgebühr ist nur der schaden des p.

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JürgenK
23.01.2013 12:17
...dann bekommt die Patientin eben nur MT, denn diese VO ist HM konform...die zweite VO (die theoretisch eine FVO sein müßte) ist NICHT nach den HMR gültig - die KK setzt diese nämlich ab...und überzeuge diesen Arzt davon, das die HMR und der HMK noch gültig sind....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...dann bekommt die Patientin eben nur MT, denn diese VO ist HM konform...die zweite VO (die theoretisch eine FVO sein müßte) ist NICHT nach den HMR gültig - die KK setzt diese nämlich ab...und überzeuge diesen Arzt davon, das die HMR und der HMK noch gültig sind.... MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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sandra klein 1
23.01.2013 13:26
Hi,

ich hatte eine ähnliche Diskussion. Habe dann einfach den Heilmittelkatalog kopiert und dem Doc. persönlich überreicht.
Es funktioniert jetzt prima. Die meisten Ärzte erhalten nur ein undurchschaubares Faltblatt ( habs mir zeigen lassen ). Kein Wunder das vieles falsch ausgefüllt wird.

MT und Fango dürfen auf ein Rezept und basta. Hab hier keine andere Info.

LG
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Hi, ich hatte eine ähnliche Diskussion. Habe dann einfach den Heilmittelkatalog kopiert und dem Doc. persönlich überreicht. Es funktioniert jetzt prima. Die meisten Ärzte erhalten nur ein undurchschaubares Faltblatt ( habs mir zeigen lassen ). Kein Wunder das vieles falsch ausgefüllt wird. MT und Fango dürfen auf ein Rezept und basta. Hab hier keine andere Info. LG
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sandra klein 1 schrieb:

Hi,

ich hatte eine ähnliche Diskussion. Habe dann einfach den Heilmittelkatalog kopiert und dem Doc. persönlich überreicht.
Es funktioniert jetzt prima. Die meisten Ärzte erhalten nur ein undurchschaubares Faltblatt ( habs mir zeigen lassen ). Kein Wunder das vieles falsch ausgefüllt wird.

MT und Fango dürfen auf ein Rezept und basta. Hab hier keine andere Info.

LG

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bc-hms
23.01.2013 16:30
Danke euch vieren, meine Überzeugung war genauso!!
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bc-hms schrieb:

Danke euch vieren, meine Überzeugung war genauso!!

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TheStonie
23.01.2013 17:36
Dann hoff ich mal nicht, dass du Probleme mit dem Urheberrecht bekommst :blush: :sunglasses: :sunglasses:
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Dann hoff ich mal nicht, dass du Probleme mit dem Urheberrecht bekommst :blush: :sunglasses: :sunglasses:
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TheStonie schrieb:

Dann hoff ich mal nicht, dass du Probleme mit dem Urheberrecht bekommst :blush: :sunglasses: :sunglasses:

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JürgenK schrieb:

...dann bekommt die Patientin eben nur MT, denn diese VO ist HM konform...die zweite VO (die theoretisch eine FVO sein müßte) ist NICHT nach den HMR gültig - die KK setzt diese nämlich ab...und überzeuge diesen Arzt davon, das die HMR und der HMK noch gültig sind....
MfG
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