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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Datieren PP-Rezept

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Neues Thema
Datieren PP-Rezept
Es gibt 4 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
11.02.2013 14:34
Hallo ihr Lieben,

benötige kurz eure Hilfe, weil ich grad auf´m Schlauch stehe.
Hab heute ein Rezept ( normales A5-Format) von nem PP mit 10x MT 4-5 x/Wo bekommen.
Nun meine Frage. Muss ich mich an die Behandlungsanzahl ( 4-5x) halten oder kann das auch abweichen, da es ein PP ist? Ist ja bei den kleinen P-Rezepten der Fall, da dort keine Beh.anzahl mit draufsteht und man das individuell datieren kann.
Ich hoffe ihr wißt was ich damit meine und könnt mir weiterhelfen.
Bin diesbezüglich grad etwas verwirrt.
Danke für sinnvolle und nette Antworten.

LG...

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Hallo ihr Lieben, benötige kurz eure Hilfe, weil ich grad auf´m Schlauch stehe. Hab heute ein Rezept ( normales A5-Format) von nem PP mit 10x MT 4-5 x/Wo bekommen. Nun meine Frage. Muss ich mich an die Behandlungsanzahl ( 4-5x) halten oder kann das auch abweichen, da es ein PP ist? Ist ja bei den kleinen P-Rezepten der Fall, da dort keine Beh.anzahl mit draufsteht und man das individuell datieren kann. Ich hoffe ihr wißt was ich damit meine und könnt mir weiterhelfen. Bin diesbezüglich grad etwas verwirrt. Danke für sinnvolle und nette Antworten. LG...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo ihr Lieben,

benötige kurz eure Hilfe, weil ich grad auf´m Schlauch stehe.
Hab heute ein Rezept ( normales A5-Format) von nem PP mit 10x MT 4-5 x/Wo bekommen.
Nun meine Frage. Muss ich mich an die Behandlungsanzahl ( 4-5x) halten oder kann das auch abweichen, da es ein PP ist? Ist ja bei den kleinen P-Rezepten der Fall, da dort keine Beh.anzahl mit draufsteht und man das individuell datieren kann.
Ich hoffe ihr wißt was ich damit meine und könnt mir weiterhelfen.
Bin diesbezüglich grad etwas verwirrt.
Danke für sinnvolle und nette Antworten.

LG...

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therapeutin
11.02.2013 14:48
ich halte mich nie dran,weil du ein Behandlungsvertrag mit dem PP eingehst und das was er wünscht bekommt er auch(er bez. es schließlich)
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ich halte mich nie dran,weil du ein Behandlungsvertrag mit dem PP eingehst und das was er wünscht bekommt er auch(er bez. es schließlich)
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Anonymer Teilnehmer
11.02.2013 19:48
@therapeutin: danke für die Info.

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@therapeutin: danke für die Info.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@therapeutin: danke für die Info.

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Eberhard
12.02.2013 18:41

Wenn die Behandlungsdaten auf einem Privatrezept eingetragen werden, sollte man im Interesse des Patienten schon darauf achten, dass dieser keinen Ärger bekommt. Ich selber habe schon einmal erlebt, dass eine PKK, die bezahlen sollte mit den Worten "Behandlungen wurden nicht nach den Anweisungen des Arztes verabreicht".

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Wenn die Behandlungsdaten auf einem Privatrezept eingetragen werden, sollte man im Interesse des Patienten schon darauf achten, dass dieser keinen Ärger bekommt. Ich selber habe schon einmal erlebt, dass eine PKK, die bezahlen sollte mit den Worten "Behandlungen wurden nicht nach den Anweisungen des Arztes verabreicht".
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Eberhard schrieb:


Wenn die Behandlungsdaten auf einem Privatrezept eingetragen werden, sollte man im Interesse des Patienten schon darauf achten, dass dieser keinen Ärger bekommt. Ich selber habe schon einmal erlebt, dass eine PKK, die bezahlen sollte mit den Worten "Behandlungen wurden nicht nach den Anweisungen des Arztes verabreicht".

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therapeutin schrieb:

ich halte mich nie dran,weil du ein Behandlungsvertrag mit dem PP eingehst und das was er wünscht bekommt er auch(er bez. es schließlich)



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